Wahlausschuss berufen und Wahlordnung verabschiedet

Wahlausschuss berufen und Wahlordnung verabschiedet

ID: 1433954

Vollversammlungswahl 2017



(PresseBox) - Im kommenden Jahr sind die Mitgliedsunternehmen der IHK Heilbronn-Franken aufgerufen, ihr neues Wirtschaftsparlament für die Legislaturperiode 2018 bis 2022 zu wählen. Am 7. Dezember hat die IHK-Vollversammlung die Weichen für die IHK-Wahl 2017 gestellt. Für die Durchführung einer ordnungsgemäßen Wahl wurde ein unabhängiger Wahlausschuss gewählt. Zudem wurden die Neufassung der Satzung und der Wahlordnung der IHK Heilbronn-Franken verabschiedet.
Die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl werden von einem unabhängigen Wahlausschuss kontrolliert. Dieser wurde auf Vorschlag des Präsidiums am 7. Dezember 2016 von der Vollversammlung gewählt und hat den ordnungsgemäßen Wahlablauf sicherzustellen.
Dem IHK-Wahlausschuss gehören an:
Ehrhard Steffen, ehemaliges Vorstandsmitglied der Schwäbisch Hall Kreditservice GmbH (Vorsitzender); Rolf Scheidt, Generalbevollmächtigter der Hoerner Bank AG (1. Beisitzer); Hans Firnkorn, geschäftsführender Gesellschafter der Löwenbrauerei Hall Fr. Erhard GmbH & Co. KG (2. Beisitzer); Michael Jung, Direktor Baden-Württembergische Bank in Heilbronn (1. Stellvertreter); Karl Pommée, ehemaliger Geschäftsführer der Galeria Kaufhof GmbH in Heilbronn (2. Stellvertreter) und Hans Hambücher, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Heilbronn (3. Stellvertreter).
Satzung und Wahlordnung definieren die Regularien nach denen die Wahl abläuft. So sind in der Wahlordnung die Wahlgruppen, die Wahlberechtigung, die Sitzverteilung und der Ablauf der Wahl geregelt.
Die Vollversammlung ist nach dem Gesetz ein Spiegelbild der regionalen Wirtschaft, in dem alle Branchen nach ihrer gesamtwirtschaftlichen Bedeutung mitwirken. Entsprechend der Wirtschaftsstruktur im Bezirk der IHK Heilbronn-Franken wählen die IHK-zugehörigen Unternehmen ihre Vertreter zukünftig in sieben verschiedenen, branchenspezifischen Wahlgruppen:
Wahlgruppe I: Industrie/Verarbeitendes Gewerbe


Wahlgruppe II: Großhandel, Einzelhandel, Warenhandelsvertreter
Wahlgruppe III: Kreditgewerbe (Banken, Bausparkassen, Kreditgenossenschaften und Sparkassen), Versicherungen, Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen
Wahlgruppe IV: Transport und Logistik (Infrastruktur), Vermietung von beweglichen Gütern, Gastronomie, Tourismus, Gesundheitswesen und Personalbeförderung (Kur- und Freizeitbetriebe, Reisebüros, Reiseveranstalter, Kunst, Unterhaltung, Erholung)
Wahlgruppe V: Immobilienwirtschaft, Personaldienstleister, Entwicklungsdienstleister und sonstige Dienstleister
Wahlgruppe VI: Information und Kommunikation, Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaften
Wahlgruppe VII: Bau, Energie, Umwelt, Entsorgung, Versorger und Urproduktion
Hintergrund IHK-Vollversammlung
Die IHK-Vollversammlung ist das Parlament der regionalen Wirtschaft und höchstes Beschlussgremium der IHK. Sie vertritt die Gesamtinteressen der regionalen Wirtschaft gegenüber Politik, Verwaltung und Kommunen. Die Mitglieder der Vollversammlung entscheiden neben der grundsätzlichen wirtschaftspolitischen Ausrichtung der IHK unter anderem auch über Mitgliedsbeiträge und Gebühren.
Die Mitgliedsunternehmen der IHK Heilbronn-Franken wählen in freier, allgemeiner, unmittelbarer und geheimer Wahl jeweils für die Dauer von fünf Jahren 46 Mitglieder der Vollversammlung. Zusätzlich kann von den Vollversammlungsmitgliedern jeweils ein Mitglied je Wahlgruppe hinzugewählt werden. Die Zuwahl dient dazu, die Spiegelbildlichkeit der regionalen Wirtschaft in der Vollversammlung herzustellen.
Aus ihrer Mitte wählt die Vollversammlung in geheimer Wahl den/die Präsidenten/in als ehrenamtliche Spitze sowie mindestens vier und höchstens acht Vizepräsidenten.
Vom 11. September bis 18. Oktober 2017 wird per Briefwahl über die neue Vollversammlung abgestimmt; am 19. Oktober 2017 werden die Stimmen ausgezählt. Die Legislaturperiode der neuen Vollversammlung dauert von 2018 bis 2022. 

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Datum: 08.12.2016 - 08:51 Uhr
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