BERLINER MORGENPOST: Grenzen des Täterschutzes / Kommentar von Jochim Stoltenberg
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einer Überwachungskamera im U-Bahnhof Hermannstraße in Neukölln, in
dem dokumentiert wird, wie eine junge Frau durch den Fußtritt eines
Jugendlichen eine Treppe hinabgestoßen wird, zeugt von sinnloser
Gewalt und erschreckender Menschenverachtung. Nachdem die Polizei die
Szene sechs Wochen nach der Tat endlich öffentlich gemacht hat, ist
einmal mehr die Diskussion um die Sicherheit in Berlins öffentlichen
Verkehrsmitteln entbrannt. Das Opfer hat Anspruch , dass der oder die
Täter schnell gefasst werden. Zumindest in diesem Fall bleibt es
unverständlich, den Videobeweis so lange unter Verschluss zu halten.
Und wenn die Täter gefasst sind, stoßen sie hoffentlich nicht auf zu
nachsichtige Richter.
Der ganze Kommentar unter http://www.morgenpost.de/meinung/article
208936491/Taeterschutz-darf-nicht-zu-Lasten-der-Aufklaerung-gehen.htm
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Datum: 09.12.2016 - 19:29 Uhr
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