Apotheker offen für ausländische Kollegen und Mitarbeiter
ID: 1436190
qualifizierte Kollegen und Mitarbeiter aus dem Ausland. "Wer in der
Apotheke arbeiten will, muss neben der fachlichen Kompetenz auch gute
Sprachkenntnisse für die Patientenberatung haben. Wer beides kann,
wird von den deutschen Apothekern mit offenen Armen aufgenommen",
sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung
Deutscher Apothekerverbände. "Die Integration funktioniert, wenn
beide Seiten aufeinander zugehen. Vor Ort engagieren sich bereits
viele Apotheker und bieten den zukünftigen Kollegen zum Beispiel
Hospitationen an." Der Apothekerberuf stand im Jahr 2015 auf Platz
sieben der Berufe, für die ausländische Bewerber eine Anerkennung
anstrebten.
Wer in Deutschland als Apotheker arbeiten will, braucht die
staatliche Anerkennung der Approbation bzw. Berufserlaubnis. Über die
Anerkennung der Apothekerausbildung und die Erteilung der Approbation
bzw. Berufserlaubnis entscheiden die zuständigen Behörden der
einzelnen Bundesländer. Ein Antrag auf Anerkennung eines
Apothekerdiploms kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem
Aufenthaltsstatus gestellt werden.
- Wurde die Apothekerausbildung innerhalb der Europäischen Union,
des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz abgeschlossen,
gelten die Grundsätze der automatischen Anerkennung der
Apothekerdiplome. Diese Richtlinie ist in Deutschland in der
Bundes-Apothekerordnung umgesetzt worden.
- Wer die Ausbildung in einem so genannten Drittstaat
abgeschlossen hat, und in Deutschland als Apotheker arbeiten möchte,
durchläuft ein individuelles Anerkennungsverfahren. Dabei wird
geprüft, ob die Ausbildung der deutschen gleichwertig ist.
Neben einer behördlichen Berufsanerkennung müssen ausländische
Apotheker eine Fachsprachenprüfung bestehen, die von vielen
Apothekerkammern durchgeführt wird.
Weitere Informationen unter www.abda.de
Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse@abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030 40004-134,
u.sellerberg@abda.de
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Datum: 14.12.2016 - 11:44 Uhr
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