Geplante Arzneimittelreform: AOK Baden-Württemberg fordert Nachbesserungen zum Nutzen der Versicherten
ID: 1436387
im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags zum
GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) findet die AOK
Baden-Württemberg deutliche Worte. Vorstandsvorsitzender Dr.
Christopher Hermann, der im Ausschuss als Sachverständiger auftritt,
bewertet den vorliegenden Gesetzentwurf: "Auch wenn der Name des
Gesetzes vielversprechend klingt - wird der aktuelle Entwurf so
umgesetzt, steht der große Gewinner bereits fest: die
Pharmaindustrie." Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis des so genannten
Pharmadialogs, den die Arzneimittelindustrie mit der Politik geführt
hat. Außen vor blieben dabei vor allem die Belange der Versicherten.
Vor allem der Trend steigender Arzneimittelpreise dürfte sich damit
nahezu ungebremst fortsetzen. Zahlen der AOK Baden-Württemberg
zeigen: Im patent-geschützten Bereich kostete die durchschnittliche
Verordnung 2011 noch 176,45 Euro. Nur vier Jahre später sind es mit
325,74 Euro bereits rund 85 Prozent mehr.
Der wichtigste Grund für steigende Arzneimittelpreise und die
damit zunehmenden Belastungen für die Krankenkassen und ihre
Versicherten liegt im System. Nach wie vor können die
Pharmaunternehmen im ersten Jahr nach der Zulassung - anders als in
anderen EU-Ländern - hierzulande die Höhe der Preise ihrer Produkte
nach eigenem Ermessen festlegen. Eine Bremse greift erst nach Ablauf
von zwölf Monaten. Und dann geht das AMVSG allenfalls halbherzig
gegen diese Kostenfalle vor. Es sieht eine Bremse für neue
Medikamente bei einem erreichten Umsatz von 250 Millionen Euro vor.
Ein Blick in die Statistik zeigt jedoch: In den vergangenen vier
Jahren hätte diese Umsatzschwelle bei gerade einmal drei Präparaten
gegriffen. "Eine Umsatzschwelle könnte allenfalls dann Sinn machen,
wenn man sie viel niedriger, etwa bei 50 Millionen Euro ansetzen
würde", erklärt Hermann. "Richtiger wäre es allerdings, gleich vom
ersten Tag an verhandelte Preise gelten zu lassen, etwa in Form
rückwirkender Erstattungsbeträge."
Auch an anderer Stelle verspricht der vorliegende Entwurf des
AMVSG keine Verbesserungen - im Gegenteil. Die aktuelle Fassung sieht
vor, dass der Erstattungsbetrag für verordnete Arzneimittel, die der
GKV-Spitzenverband mit den Arzneimittelunternehmen aushandelt und den
die Krankenkassen anschließend zu tragen haben, zukünftig geheim
bleiben soll. Einblick sollen nur wenige direkt Beteiligte erhalten.
Wer das ist, definiert das Gesetz allerdings nicht. Es droht eine
Intransparenz, von der nur die Pharmakonzerne profitieren.
"Vertraulichkeit mit Vorteilen für alle Beteiligten, die den Namen
wirklich verdient, ist nur in Selektivverträgen direkt zwischen
einzelnen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen umsetzbar.
Selektive Vereinbarungen müssen daher deutlich aufgewertet werden",
fordert Hermann.
Insgesamt hielte es die AOK Baden-Württemberg für erforderlich,
die Verhandlungskompetenz der einzelnen Kassen entscheidend zu
stärken. Nur in Kenntnis der tatsächlichen regionalen
Versorgungssituation ließen sich Verträge mit pharmazeutischen
Unternehmen schließen, die den Ärzten Verordnungssicherheit geben und
gewährleisten, dass die Patienten, die davon nachweislich
profitieren, die für sie besten Medikamente zeitnah erhalten, so
Hermann.
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Datum: 14.12.2016 - 16:00 Uhr
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