Änderung Kommunalwahlgesetz: Politik muss neue Wege in der Bürgerbeteiligung finden

Änderung Kommunalwahlgesetz: Politik muss neue Wege in der Bürgerbeteiligung finden

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Änderung Kommunalwahlgesetz: Politik muss neue Wege in der Bürgerbeteiligung finden

Vorschläge der Koalition sind unzureichend



(pressrelations) - >Als unzureichend hat die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ellen Enslin, die Vorschläge der Koalition zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes bewertet. "Nur den Wahlzettel mit neuen Angaben, die teilweise auch noch als sehr kritisch zu bewerten sind, bringt noch nicht per se eine höhere Wahlbeteiligung!"

"Hier z.B. durch Bürgeranträge oder ein verankertes Fragerecht mehr Transparenz und Bürgernahe zu schaffen, wäre eine echte Chance! Und anstatt zu Bürgerversammlungen besser zu Einwohnerversammlungen einzuladen, wäre auch ein Schritt in die richtige Richtung, unsere ausländischen Mitbürgerinnen und Bürger besser mit einzubeziehen. Da das Gesetz ja erst 2011 ausläuft, hätte die Zeit nutzt werden sollen, Vorschläge zu machen, die zu mehr echter Beteiligung führen und erfolgversprechend sind."

"Dass auch Ein-Personen-Fraktionen endlich gleichberechtigt am parlamentarischen Geschehen teilnehmen sollen, findet die GRÜNE Sympathie. Bei kleinen Parlamenten oder Verkleinerungen hat dies dazu geführt, dass der/die Abgeordnete z.B. bei einem 11 Personen-Parlament mindestens 9 Prozent der Wahlberechtigten hinter sich haben muss, aber ohne Fraktionsstatus von vielen parlamentarischen Rechten Ausgeschlossen ist. Sollte doch gerade die Aufhebung der 5 Prozent Klausel mehr politische Vielfalt in die Parlamente bringen. Dazu gehört auch, sich in den Ausschüssen mit rederecht einbringen zu können."

"Dass die Kommunen durch die Aufstellung Haushalte nach kaufmännischer Buchführung (Doppik) und die Abwicklung der Konjunkturprogramme eine enorme verwaltungstechnische Aufgabe leisten müssen, sehen auch GRÜNE. Die erstmalige Aufstellung des zusammengefassten Jahresabschlusses auf 2016 zu verschieben, birgt allerdings eine große Gefahr. Gerade die Doppik sollte doch bessere Steuerungs- und Lenkungsmöglichkeiten gewähren, um den jährliche Werteverzehr der Vermögensteile aufzuzeigen. Wenn jetzt die Jahresabschlüsse erst Jahre später vorliegen sollen, wie dies CDU und FDP wollen, können Fehlentwicklungen nicht mehr rechtzeitig entgegen gewirkt werden. Gerade in Krisenzeiten ist es besonders wichtig, zeitnah einen Überblick zu haben", kritisiert Ellen Enslin.




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Datum: 09.12.2009 - 03:19 Uhr
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