WAZ: Teil der Bochumer Opelaner darf ein
drittes Jahr in der Transfergesellschaft bleiben
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drittes Jahr in der Transfergesellschaft bleiben. "In einer
Einigungsstelle wurde entschieden, für besondere soziale Härtefälle
ein drittes Jahr anzubieten", erklärte Opel gegenüber der in Essen
erscheinenden Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ,
Donnerstagausgabe).
Dazu seien bestimmte Kriterien festgelegt worden. Hintergrund war
eine entsprechende Vereinbarung im Tarifvertrag zur Schließung des
Standorts Bochum. Laut Tarifvertrag sollte für einen Kreis von 100
Mitarbeitern eine Ausnahmeregelung erwogen werden. "Wir haben die
Härtefallregelung im Sozialtarifvertrag weitgehend ausschöpfen
können", sagte Volker Strehl von der Bochumer IG Metall der WAZ.
Anspruch auf ein weiteres Jahr in der Transfergesellschaft haben
demnach Opelaner, bei denen ein bestimmter Grad der Behinderung
festgestellt wurde. Sie erhalten in der Transfergesellschaft 70
Prozent ihres letzten Entgelts bei Opel. Die Kosten trägt der
Autokonzern.
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Datum: 22.12.2016 - 05:00 Uhr
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