Kartellamt verhängt Bußgelder wegen vertikaler Preisabsprachen
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Kartellamt verhängt Bußgelder wegen vertikaler Preisabsprachen

(firmenpresse) - Wegen vertikaler Preisbindung im Lebensmittelhandel hat das Bundeskartellamt die letzten Verfahren abgeschlossen und nach eigenen Angaben Bußgelder in Höhe von rund 18 Millionen Euro verhängt.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach eigenen Angaben zählten die Untersuchungen des Bundeskartellamts wegen vertikaler Preisbindung im Lebensmittelhandel zu den aufwändigsten Bußgeldverfahren, die das Amt durchgeführt hat. Nachdem nun auch die letzten drei Verfahren abgeschlossen und Bußgelder verhängt wurden, sind die Untersuchungen, die bereits im Januar 2010 begonnen hatten, beendet.
Das Kartellamt ermittelte wegen verbotener Preisabsprachen zwischen Herstellern und Handelsunternehmen in den Warengruppen Süßwaren, Kaffee, Tiernahrung, Bier und Körperpflegeprodukte. In den letzten drei Verfahren wurden nun Bußgelder gegen Händler wegen illegaler Preisabsprachen bei diversen Bierprodukten verhängt. Die betroffenen Unternehmen können noch Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen, wie das Bundeskartellamt am 15. Dezember 2016 mitteilte.
Insgesamt wurden in dem Fall vertikaler Preisabsprachen nach Angaben des Kartellamts nun 38 Einzelgeldbußen gegen 27 Unternehmen verhängt. Das Bußgeldvolumen beträgt insgesamt rund 260 Millionen Euro.
Bei vertikalen Absprachen werden die Preise zwischen den Herstellern und den Handelsunternehmen abgesprochen. Betroffen sind davon in erster Linie die Verbraucher, da durch die Preisabsprachen der faire Wettbewerb behindert und damit gegen das Kartellrecht verstoßen wird.
Derartige Verstöße gegen das Kartellrecht können streng sanktioniert werden, wie die ausgesprochenen Bußgelder belegen. Dabei muss es nicht immer bei Bußgeldern bleiben. Auch Schadensersatzforderungen oder weitere strafrechtliche Konsequenzen können auf die Kartellanten zukommen. Dann können auch die leitenden Organe eines an illegalen Absprachen beteiligten Unternehmens in der Haftung stehen.
Verstöße gegen das Kartellrecht müssen keineswegs so offensichtlich sein wie bei illegalen Preisabsprachen. Schon scheinbar unbedeutende Vertragsklauseln können zu einem Verstoß führen und entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen. Daher empfiehlt es sich, Verträge auch im Hinblick auf kartellrechtliche Konsequenzen von kompetenten Rechtsanwälten prüfen zu lassen. Entsprechende juristische Expertise ist auch gefragt, wenn es bereits zu Verstößen gegen das Kartellrecht oder das Wettbewerbsrecht gekommen ist und Forderungen abgewehrt bzw. durchgesetzt werden müssen.
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Datum: 26.12.2016 - 09:20 Uhr
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