NOZ: Datenschutzexperte fordert: Hersteller haftet beim Fahren mit Autopilot, Fahrer bei manueller F

NOZ: Datenschutzexperte fordert: Hersteller haftet beim Fahren mit Autopilot, Fahrer bei manueller Führung

ID: 1440286
(ots) - Datenschutzexperte fordert: Hersteller haftet
beim Fahren mit Autopilot, Fahrer bei manueller Führung

Lüdemann kritisiert Haftungsverteilung im Gesetzentwurf zum
automatisierten Fahren

Osnabrück. Der wissenschaftliche Leiter des Niedersächsischen
Datenschutzzentrums (NDZ) Volker Lüdemann hat die in dem
Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren vorgesehene
Haftungsverteilung kritisiert. "Die Gewinne aus dem Verkauf
selbstfahrender Systeme fallen bei den Herstellern an, die
Haftungsrisiken werden auf die Autofahrer abgewälzt", sagte der
Experte für Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht in einem Gespräch mit
der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag). Der Bundesregierung warf
er vor, einseitig die Interessen der Hersteller zu vertreten. Im
Ergebnis sei der Entwurf Industrieförderung zulasten der Verbraucher.

Der Entwurf der Bundesregierung sieht nach Medienberichten unter
anderem vor, dass die automatischen Systeme jederzeit durch den
Fahrzeugführer übersteuer- oder deaktivierbar sein sollen. Der Fahrer
behalte die letzte Verantwortung. Nur wenn er seine
Aufmerksamkeitspflicht erfüllt habe und es dennoch zu einem Unfall
komme, sei nicht er, sondern der Autohersteller verantwortlich.

Lüdemann hingegen fordert, "dass der Hersteller beim Fahren mit
Autopilot haftet, der Fahrer bei manueller Führung". Da die
Hersteller für das einwandfreie Funktionieren der automatisierten
Fahrfunktionen zuständig seien, sei es sachgerecht, "dass sie in den
Phasen, wo ihre Systeme das Fahrzeug führen, auch die Haftung
tragen", betonte er.

Am Ende laufe die Diskussion auf die Kernfrage zu, ob wir der
Technik vertrauten oder nicht, meinte Lüdemann. "Wenn sie hinreichend
ausgereift und der menschlichen Selbststeuerung überlegen ist, dann
sollten wir sie zur Unfallvermeidung weitgehend nutzen." Solange die


Technik aber noch der kontinuierlichen Überwachung durch den
Autofahrer bedürfe, sollte sie im öffentlichen Verkehrsraum gar nicht
zum Einsatz kommen.



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