Streit zwischen Sofort-Entschädiger und Airline eskaliert: EUflight leitet Zwangsvollstreckung gege

Streit zwischen Sofort-Entschädiger und Airline eskaliert: EUflight leitet Zwangsvollstreckung gegen Ryanair ein

ID: 1440306
(ots) - Die Fluggesellschaft Ryanair weigert sich trotz
gerichtlicher Anordnungen Entschädigungen für verspätete Flüge zu
zahlen. Deshalb hat jetzt der Fluggast-Sofortentschädiger EUflight
die Zwangsvollstreckung gegen die Airline eingeleitet und Pfändung
beantragt.

EUflight hatte bereits im Oktober vor dem Amtsgericht Köln (AZ:
113 C 381/16) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ryanair
gekippt, in denen den Fluggästen die Abtretung ihrer Forderungen bei
Flugverspätung oder -annullierung verboten wird. Daraufhin war die
Airline dazu übergegangen, trotz Kenntnis von Abtretungserklärungen,
Fluggäste direkt zu entschädigen. Auch dieser Trick wurde von
EUflight gestoppt (AG Bühl, 3 C 280/16). Nun verzögert Ryanair
Zahlungen mit dem Hinweis auf den "großen Arbeitsrückstand in der
Bank-Abteilung".

EUflight, Deutschlands Marktführer im Bereich
Fluggast-Sofortentschädigung, hat mittlerweile Entschädigungen an
einige hundert Ryanair-Kunden ausgezahlt. EUflight-Geschäftsführer
Dr. Lars Watermann: "Ryanair befindet sich offensichtlich im
Blindflug, ansonsten würde man mit Nachdruck daran arbeiten,
Fluggäste künftig als Kunden zu behandeln oder die eingeräumten
Defizite in der internen Bank-Abteilung zu beheben. Wir werden gegen
die Blockadehaltung von Ryanair im Sinne des Verbraucherschutzes
konsequent vorgehen und sind überzeugt, auch alle anstehenden
Gerichtsverfahren gegen die Airline zu gewinnen."

Über EUflight.de:

Im Juli 2015 hat EUflight mit der Sofortentschädigung ein neues
Marktsegment geschaffen. Fluggäste müssen nicht viele Monate auf das
Ergebnis der Inkasso-Bemühungen eines Fluggasthelfers warten, sondern
erhalten ihre Entschädigung innerhalb von 24 Stunden. Die
Service-Gebühr beträgt 35% zzgl. MwSt. und wird für allfällige
Anwalts- und Gerichtskosten, Kundenservice und Marketing verwendet.


Das Besondere für den Verbraucher ist: Auch wenn EUflight den
Anspruch gegen die Fluggesellschaft nicht durchsetzen konnte, kann
der Fluggast die ausgezahlte Entschädigung behalten.



Pressekontakt:
Dana Wittmaack
Tel: 040/822209622
E-Mail: dana.wittmaack@euflight.de

Rödingsmarkt 9
20459 Hamburg
Fax: 040/822209-666
www.euflight.de

Original-Content von: EUflight GmbH, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 30.12.2016 - 09:18 Uhr
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