ARAG Verbrauchertipps
Straßenbelag/Stromanbieter/Fluchen

(firmenpresse) - Bundesland haftet für abgenutzten Straßenbelag
Verkehrsteilnehmer sind grundsätzlich aufgefordert, sich an die Straßengegebenheiten anzupassen, um Unfälle zu vermeiden. Gerade für ungeschützte Motorradfahrer kann entsprechende Umsicht lebenswichtig werden. Glück im Unglück hatte daher ein Motorradfahrer, der auf regennasser Straße in einer Kurve die Kontrolle über sein Zweirad verlor und stürzte. Da er mit 40 km/h relativ langsam unterwegs war, verletzte er sich nur leicht. Dafür war sein Motorrad ein wirtschaftlicher Totalschaden. Der Zweiradfahrer verklagte das zuständige Bundesland auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, denn er machte den schlechten Zustand des Straßenbelags für seinen Unfall verantwortlich, der bei Nässe unzumutbar gewesen sei. ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Bundesland unter bestimmten Umständen tatsächlich in die Haftung für schlechte Straßen genommen werden kann. In diesem Fall war bei einer Zustandserhebung bereits Jahre zuvor mangelnder Grip des Belags festgestellt worden. Genug Zeit also für die Verwaltung, nachzubessern. Und so bekam der Motorradfahrer im Fall 5.400 Euro Entschädigung zugesprochen (Landgericht Detmold, Az.: 9 O 86/15).
Download des Textes:
https://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/auto-und-verkehr/
Wie muss der Strom gezahlt werden?
ARAG Experten weisen Verbraucher darauf hin, dass sie nicht dazu gezwungen werden können, wie sie ihren Strom bezahlen. Der Stromanbieter muss laut Gesetz eine Auswahl an Zahlungsmöglichkeiten bieten, so dass Kunden die Möglichkeit haben, eventuell anfallende Gebühren für eine bestimmte Zahlungsart zu umgehen. In einem konkreten Fall konnten Kunden einen bestimmten Stromtarif nur online bestellen, wenn sie das SEPA-Lastschriftverfahren akzeptierten, bei dem das Unternehmen den fälligen Betrag vom Konto des Verbrauchers abbuchen darf. Eine andere Zahlungsmöglichkeit stand nicht zur Auswahl. Doch da dieses Geschäftsgebahren rechtswidrig ist, musste der Stromanbieter nachbessern (Landgericht Köln, Az.: 33 O 2/16).
Download des Textes:
https://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/job-und-finanzen/
Immer schön sprechen vor Gericht!
Wer zu verbalen Entgleisungen neigt, sollte sich zumindest vor Gericht beherrschen. Denn dort gilt: Immer schön sachlich bleiben, sonst wird es teuer! Dabei ist nach Auskunft der ARAG Experten nicht entscheidend, wen man verbal attakiert: Ob Richter, gegnerischen Rechtsbeistand oder den Gegner selbst - wer unangemessen schimpft, muss mit einem saftigen Ordnungsgeld rechnen. In einem konkreten Fall reichten bereits die Worte "Wenn ich die zwei Fratzen da drüben sehen muss ...". Einer der beiden Streithähne hatte sie seinem Anwalt zugeflüstert. Gemeint war sein juristischer Gegner. Sein Pech: Die Richter hatten gute Ohren und keinerlei Sinn für solche verbalen Eskapaden. Sie verhängten ein Ordnungsgeld von 200 Euro und waren auch nicht gewillt, die Strafe auszusetzen, als sich der Rüpel einen Tag später für seinen Ausrutscher entschuldigte (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 11 W 75/16).
Download des Textes:
https://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/sonstige/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de
Datum: 30.12.2016 - 10:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1440308
Anzahl Zeichen: 3768
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211-963 2560
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1010 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Verbrauchertipps"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Welche grundsätzlichen Pflichten hat der Arbeitgeber? Die wichtigste Grundlage bildet Paragraf 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsräume und Einrichtungen so einzurichten und zu unterhalten, dass Beschäftigte gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt
Diensthandy und Firmen-Laptop: Was ist erlaubt? ...
Darf ich mein Diensthandy oder meinen Firmen-Laptop eigentlich privat nutzen? Tobias Klingelhöfer: Das kommt zunächst darauf an, was der Arbeitgeber erlaubt. Ein Dienstgerät gehört grundsätzlich dem Unternehmen. Eine private Nutzung sollte daher nicht einfach vorausgesetzt werden. Maßgeblich
Kuriose Rechtsfälle: Von Pizza, Pferden und Penunzen ...
Eine Lokal-Runde überführt den Einbrecher Manche Zeche ist eben höher als gedacht. Weil ein Mann seine über mehrere Wochen angehäuften Schulden in einer Pizzeria nicht bezahlen konnte, kehrte er kurzerhand nachts zurück. Allerdings nicht, um die Rechnung zu begleichen, sondern um einzubrechen
Weitere Mitteilungen von ARAG SE
MPC Sachwert Rendite Fonds Holland 68: Anlegern drohen Verluste ...
Anleger des geschlossenen Immobilienfonds MPC Sachwert Rendite Fonds Holland 68 müssen sich auf finanzielle Verluste einstellen und sollen dem Verkauf der Fondsimmobilien zustimmen. GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen au
rbb-Inforadio: Berliner Polizeipräsident Kandt begrüßte Debatte über mehr Videoüberwachung ...
Der Berliner Polizeipräsident Klaus Kandt hat die Debatte über mehr Videoüberwachnung in der Hauptstadt begrüßt, die durch Äußerungen des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) im rbb aufgekommen war. Kandt sagte am Freitag im Inforadio, man habe seit Jahren beste Erfahrung
Agenda 2011-2012: Deutschland Desaster Sicherheitspolitik ...
Lehrte, 30.12.2016. Der Terroranschlag von Berlin könnte zu einem „Desaster“ für die Bundesregierung und den Sicherheitsbehörden werden. Alle Fakten über Amri waren bekannt, mit Menschenleben wurde fahrlässig umgegangen. Die Qualität des Nichterkennens der NSU-Terrorzelle, dem ASN-Spionage
Der Tagesspiegel: Mehrheit der Deutschen rechnet für 2017 mit weniger Zusammenhalt in EU "Tagesspiegel"-Themenausgabe zu Europa ...
Berlin - Eine Mehrheit der Deutschen rechnet damit, dass der Zusammenhalt der EU-Mitgliedstaaten 2017 geringer wird. Diese Ansicht vertreten nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag des "Tagesspiegel" (Freitagausgabe) 58 Prozent der Befragten. Nur 15 Prozent




