Brand- und Explosionsschutz am Beispiel eines Becherelevators

Brand- und Explosionsschutz am Beispiel eines Becherelevators

ID: 144045

Brand- und Explosionsschutz am Beispiel eines Becherelevators



(pressrelations) - >Richtlinie VDI 2263 Blatt 8.1 (Entwurf):
Richtlinie Staubbrände und Staubexplosionen; Gefahren -
Beurteilung ? Schutzmaßnahmen; Brand- und Explosionsschutz an
Elevatoren; Beispiele

Die Richtlinie VDI 2263 Blatt 8.1 zeigt am praktischen Beispiel den Brand- und Explosionsschutz an einem Becherelevator. Sie behandelt die dazu nötigen vorbeugenden organisatorischen Schritte. Weiter zeigt die Richtlinie wie Abblasrohre, Flammensperren und Entkopplungseinrichtungen als konstruktive Maßnahmen beim Explosionsschutz einzusetzen sind. Das neue Blatt 8.1 der Richtlinie VDI 2263 ergänzt das Blatt 8, das Hinweise zu grundsätzlichen Explosionsschutzmaßnahmen an Elevatoren gibt, und setzt dessen Kenntnis voraus.

Die Richtlinien VDI 2263 Blatt 8 und 8.1 berücksichtigen anders als das Europäische Regelwerk sowohl die Aufgaben des Herstellers als auch die des Betreibers beim Explosionsschutz.

Die auf europäischer Ebene vorgegebene Richtlinie 94/9/EG für die Beschaffenheit von Gerä-ten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen wendet sich nur an die Hersteller von Elevatoren. Die Richtlinie 1999/92/EG über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer richtet sich dagegen an die Betreiber von Anlagen, Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen. In der betrieblichen Praxis müssen Hersteller und Betreiber jedoch oft gleichzeitig beide Richtlinien anwenden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Hersteller Produkte im Geltungsbereich der Richtlinie 94/9/EG in Verkehr bringt und diese beim Betreiber installiert. Auch der Anlagenbetreiber kann von derselben Richtlinie betroffen sein, wenn er Geräte baut, um sie im eigenen Elevatorbetrieb zu verwenden. In solchen Fällen unterstützen die VDI-Richtlinien "Staubbrände und Staubeplosionen; Gefahren ? Beurteilung ? Schutzmaßnahmen; Brand- und Explosionsschutz an Elevatoren".




Herausgeber der Richtlinie VDI 2263 Blatt 8.1 ist die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (VDI-GEU). Ab Dezember 2009 ist die Richtlinie VDI 2263 Blatt 8.1 als Entwurf für 58,30 ? beim Beuth Verlag in Berlin, Tel. +49 (0) 30 2601-2260, erhältlich. Onlinebestellungen sind möglich unter www.vdi.de/richtlinien oder www.beuth.de. Die Einspruchsfrist endet am 31.03.2010.Unternehmensinformation / Kurzprofil:
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Datum: 09.12.2009 - 13:06 Uhr
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