Rheinische Post: Kommentar /
Endlich Anerkennung
= Von Birgit Marschall
ID: 1440749
Verschulden eines anderen zu Tode, können die Hinterbliebenen
gegenüber dem Verursacher bisher keine Entschädigung für das
erlittene Leid geltend machen. Das ist ein Fehler in der
Rechtsordnung, der unbedingt korrigiert werden muss. Erst spät in der
Wahlperiode setzt der Justizminister mit einem neuen Gesetzentwurf
um, worauf sich Union und SPD bereits vor drei Jahren geeinigt
hatten. Wenn ein geliebter Mensch stirbt, lässt sich das durch Geld
nicht aufwiegen. Die Regierung sieht auch deshalb davon ab, die Höhe
der Entschädigung konkret festzulegen. Über jede politisch
festgelegte Summe wäre überdies ein schlimmer Streit entstanden. Nun
überlässt die Politik den Gerichten die schwierige Entscheidung.
Millionensummen wie in den USA können Hinterbliebene nicht erwarten:
Im deutschen Rechtssystem sollen Schadenersatzklagen auch weiterhin
nicht zum Geschäftsmodell für Anwälte werden. Es wird also höchstens
um einige Zehntausend Euro gehen. Das Hinterbliebenengeld hat vor
allem einen großen symbolischen Wert.
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Datum: 02.01.2017 - 20:44 Uhr
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