NOZ: Sahra Wagenknecht kritisiert de Maizière als "Verunsicherungsminister"
ID: 1441270
"Verunsicherungsminister"
Fraktionschefin der Linken: Vorschläge zu Umbau der
Sicherheitsbehörden voreilig und unseriös
Osnabrück. Die Fraktionschefin der Linken im Bundestag, Sahra
Wagenknecht, hat die Vorschläge von Bundesinnenminister Thomas de
Maizière (CDU) zur Zentralisierung und Neuordnung der
Sicherheitsbehörden als voreilig und unseriös kritisiert. Wagenknecht
sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag): "Die Menschen
wollen mehr Sicherheit. Und nicht einen Verunsicherungsminister, der
mit unausgegorenen Vorschlägen Punkte machen will."
De Maizière dringt angesichts der Terrorgefahr in Deutschland
unter anderem auf eine bessere Koordinierung der Sicherheitsbehörden
und eine übergeordnete Steuerungseinheit. Dazu schlägt er etwa eine
Stärkung des Bundeskriminalamts (BKA) und eine Abschaffung der
Landesämter für Verfassungsschutz zugunsten der Bundesbehörde vor.
Das Problem an de Maizières Vorstoß ist nach den Worten von
Wagenknecht nicht, dass der Minister sich aufgrund des
Terroranschlags auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin Gedanken darüber
macht, wie die Sicherheitsbehörden die Bevölkerung besser schützen
können. Das Problem sei vielmehr, "dass die Vorschläge voreilig und
daher unseriös sind, weil zum jetzigen Zeitpunkt das Verhalten der
Behörden in diesem Fall noch gar nicht befriedigend aufgeklärt wurde.
Sein eigenes Innenministerium teilte mir in einer schriftlichen
Antwort heute mit, dass die Aufklärung möglicher Fehler nicht
abgeschlossen ist."
Wagenknecht hatte die Bundesregierung gefragt, ob der mutmaßliche
Attentäter Anis Amri für längere Zeit hätte in Haft genommen oder mit
Auflagen belegt werden können, "nachdem er mit gefälschten Papieren
Ende Juni 2016 in Friedrichshafen festgenommen wurde". De Maizières
Ministerium antwortete am Mittwoch: "Die seitens des
Bundesministeriums des Innern mit Hochdruck betriebene umfassende
Aufklärung des Gesamtkomplexes ist noch nicht abgeschlossen."
Das geltende Recht enthält nach Angaben des Innenministeriums
verschiedene Rechtsgrundlagen für die Inhaftnahme einer Person. Das
Ministerium erwähnt "die Anordnung von Untersuchungshaft nach
Paragraf 112 der Strafprozessordnung bei dringendem Verdacht der
Begehung einer Straftat und Vorliegen eines Haftgrunds". Außerdem
verweist es auf mögliche Inhaftnahmen nach Paragraf 62 des
Aufenthaltsgesetzes "zur Sicherung einer Abschiebung".
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Datum: 04.01.2017 - 14:48 Uhr
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