Schulen müssen Hausaufgaben in Sachen W-Lan machen

Schulen müssen Hausaufgaben in Sachen W-Lan machen

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Schulalltag, Stand 2017: Schulen setzen zunehmend auf offenes und kostenloses Internet für ihre Schüler / Neben Zugang zu Informationen geht es um Verbesserung des Unterrichts und des Lernens / Professionelle Einrichtung und rechtliche Absicherung bleiben auch nach Urteil zur Störerhaftung wichtig

Berlin, 10. Januar 2017. Informationen für ein Referat im Internet suchen, ein Video-Tutorial zum Thema Schach ansehen, Medienkompetenz beim Zeitunglesen aufbauen: Weil ein öffentlicher WLAN-Hotspot für Schüler immer wichtiger wird, setzen Bildungseinrichtungen zunehmend auf offenes Internet. „Ein frei zugänglicher Internetzugang ist für Schüler und Lehrer kein Luxus, sondern der Schlüssel zu digitalen Bildungszukunft“, erklärt Maximilian Pohl, Geschäftsführer und Mitgründer von MeinHotspot (www.meinhotspot.com/bildungseinrichtungen). Voraussetzung bleibt nach seinen Worten ein professionelles WLAN-System, das Netzwerk, sowie eigene Daten vor Missbrauch und Abmahnungen schützt und sich zentral steuern lässt.



(firmenpresse) - Analog statt digital: Viele Klassenzimmer in Deutschland sind im Jahr 2015 Online-Wüsten. Laut einer Untersuchung setzt in Deutschland nicht einmal jeder zehnte Lehrer (9 Prozent) Notebooks oder Tablets im Unterricht ein. Zum Vergleich: In Kanada liegt der Einsatz digitaler Hilfsmittel bei 73 Prozent und in Australien bei 66 Prozent. Die Ausstattung ihrer PC-Räume beschreiben Schüler als „okay so“.

Mit dem Vorschlag vom Bundesministerium rund 40.000 Schulen mit WLAN auszustatten, soll sich die Statistik ändern. „Digital lernen und arbeiten ist in der heutigen Zeit ein Muss geworden. Mittels eines WLANs erhalten Schüler freien Zugang zu Informationsquellen wie Wikipedia, die sie gezielt zu Lernzwecken einsetzen können“, erklärt Pohl. Darüber hinaus kann der Lehrer den Schüler via Inter– oder Intranet auch außerhalb der jeweiligen Fachstunde mit Informationen versorgen oder auf anstehende Termine aufmerksam machen. Der Netzzugang wird damit zum Katalysator, sowohl die Unterrichtsbeteiligung wie auch die Prüfungsvorbereitung zu fördern.

Mehr Feedback und Kontakt zu den Schülern

„Schuleigenes-WLAN ist sowohl für Schüler wie auch für Lehrer wichtig. Es fördert den internen Austausch, indem beide Seiten direkt auf die Feedback-Funktionen auf der Startseite hingewiesen werden“, erläutert Pohl. Dadurch lässt sich der Kontakt zwischen Schüler und Lehrer auf zusätzliche Weise intensiveren. Regelmäßige Rückmeldungen ermöglichen es etwa, den Unterricht durch Feedback schrittweise im zu verbessern.

Sicherheit unentbehrlich

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Störerhaftung im Sommer 2016 empfiehlt der Experte jedoch diverse Sicherheitsmaßnahmen. „Professionelle Hotspot-Systeme sorgen dafür, dass die IP-Adresse des Betreiberanschlusses nach außen hin nicht sichtbar ist. So kann der Betreiber bei einer Rechtsverletzung durch Dritte auch künftig nicht ermittelt werden“, erklärt der WLAN-Experte Maximilian Pohl.



Außerdem rückt das Thema Datensicherheit bei Hotspots immer mehr in den Fokus, weil zahlreiche Anwendungen ebenfalls über WLAN betrieben werden. „Ein professionell eingerichtetes WLAN-Netz isoliert das Netzwerk des Betreibers und einzelne Geräte voneinander und bietet gleichzeitig Schutz vor Viren und Hackerangriffen.“ In Schulen ist zudem ein Jugendschutz-Filter erforderlich, dazu noch eine tagesaktuelle Firewall. So nutzen Schüler das kostenlose Internet für unterrichtsbezogene Online-Aktivitäten. Die Schule als Hotspot-Anbieter schließt im Gegenzug den Zugriff auf jene unangemessene Inhalte aus, die nicht dem Lernen dienen.
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MeinHotspot ist ein WLAN-Hotspot-System, das individuell auf den Standort der Betreiber zugeschnitten wird und sich flexibel auf den Bedarf anpassen lässt. Mit integriertem Virenschutz und Firewall schützt MeinHotspot sowohl vor Spam, Viren, Trojanern und Hackerangriffen als auch vor unberechtigtem Zugriff auf sensible Daten. Durch einen VPN-Tunnel wird zusätzlich die IP-Adresse des Hotspot-Betreibers verschlüsselt, sodass dieser im Falle einer Rechtsverletzung im Internet durch Dritte nicht ermittelt werden kann.




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Datum: 10.01.2017 - 10:39 Uhr
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