Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Verletzung von Nichias YAG-Patent durch Everlight

Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Verletzung von Nichias YAG-Patent durch Everlight

ID: 1442890
(ots) - Mit Urteil vom 22. Dezember 2016 (Aktenzeichen
I-15 U 31/14) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in Deutschland die
Verletzung des YAG-Patents EP 0 936 682 (DE 697 02 929) der Nichia
Corporation ("Nichia") durch den taiwanesischen LED-Hersteller
Everlight Electronics Co., Ltd. und dessen deutsche Tochter Everlight
Electronics Europe GmbH (beide zusammen "Everlight") betreffend,
sechs angegriffene weiße LED-Produkte bestätigt.

Nichia hatte in Deutschland gegen Everlight beim Landgericht
Düsseldorf (Aktenzeichen 4a O 56/12) Patentverletzungsklage erhoben.
Das Klageverfahren beim Landgericht betraf Everlight's weiße
LED-Produkte SL-PAR38/B/P17/30/E30/ND, 67-21/QK2C-B56702C4CB2/2T,
67-21/QK2C-B45562C4CB2/2T, 45-21/LK2C-B56702C4CB2/2T,
45-21/QK2C-B45562C4CB2/2T, und SMD Low Power LED
61-238/LK2C-B56706F4GB2/ET. Das Landgericht Düsseldorf hatte mit
Urteil vom 3. September 2013 der Klage von Nichia stattgegeben und
Everlight wegen Patentverletzung hinsichtlich all dieser LED-Produkte
verurteilt. Die gegen dieses Urteil von Everlight eingelegte Berufung
wurde nunmehr durch das Oberlandesgericht Düsseldorf im vollen
Umfange zurückgewiesen.

Mit Hinblick auf die zwei weiteren Produkte
67-21S/KK2C-H5050M41N42936Z6/2T und 334-15/T2C2-1TVB, um die Nichia
die Klage während der Berufungsinstanz erweitert hatte, hat das
Oberlandesgericht Düsseldorf die Erweiterung betreffend diese beiden
Produkte als verspätet angesehen und daher als unzulässig verworfen,
ohne dabei jedoch über die Frage der Patentverletzung zu entscheiden.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Revision gegen seine
Entscheidung für Everlight nicht zugelassen. Es besteht dennoch die
Möglichkeit für Everlight, beim Bundesgerichtshof die Zulassung der
Revision zu beantragen.

Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und


anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit
gegen Schutzrechtsverletzungen vor.



Pressekontakt:
Public Relations, Nichia Corporation
Tel:+81-884-22-2311
Fax:+81-884-23-7717

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Datum: 10.01.2017 - 16:14 Uhr
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