Rheinische Post: Kommentar /
Nach NPD-Verfahren die Scherben aufkehren
= Von Gregor Mayntz
ID: 1445501
juristische Seminare. Über 300 Seiten belegen, warum eine Partei
eindeutig im nationalsozialistischen Denken verfangen, rassistisch,
menschenverachtend und verfassungsfeindlich sein kann und trotzdem
das Parteienprivileg behalten darf. Das Bundesverfassungsgericht hat
die Dimensionen des Parteienverbotes klar umrissen. Um diesen Staat
wirklich aus den Angeln heben zu können, dafür ist die NPD derzeit zu
mickrig. War diese Erkenntnis den Aufwand wert? Zumal spätestens der
Menschenrechtsgerichtshof ein Verbot ohnehin kassiert hätte? Durften
die Sicherheitsbehörden zu einer Teilerblindung auf dem rechten Auge
gezwungen werden, um nicht wieder ein vorzeitiges Aus des Verfahrens
wegen V-Leuten in NPD-Führungsetagen zu riskieren? Ausgerechnet in
Zeiten, in denen Lehren aus den Beobachtungspannen beim
NSU-Terrorismus zu ziehen waren? Es kam zum erwarteten
Scherbenhaufen, die NPD jubelt. Nun müssen die Bundesländer tun, was
sie dem Verbotsverfahren hätten vorziehen sollen: Parolen politisch
und Straftaten polizeilich bekämpfen. Und die Frage klären, ob
verfassungsfeindliche Parteien wirklich staatlich finanziert werden
müssen.
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Datum: 17.01.2017 - 21:02 Uhr
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