ARAG Recht schnell...
Aktuelle Urteile auf einen Blick
Eine Reiseversicherung, die erhebliche Schäden am Eigentum durch strafbare Handlungen im Verlauf einer Reise beinhaltet, trifft keine Einstandspflicht, wenn dem Versicherten bei einem Überfall Pass und Flugtickets geraubt werden. Es fehle laut ARAG an einem erheblichen Schaden unmittelbar am Eigentum, weil der reine Sachwert der Papiere gering sei (LG Hildesheim, Az.: 7 S 136/16).
+++ Mobilfunkunternehmen dürfen nicht auf Dritte verweisen +++
Mobilfunkunternehmen dürfen Kunden laut ARAG nicht darauf verweisen, dass sie sich bei unberechtigten Rechnungsposten eines Drittanbieters für eine Gutschrift geleisteter Entgelte an diesen wenden müssen (LG Potsdam, Az.: 2 O 340/14).
+++ Kein kostenloses Girokonto bei Zahlung für Girokarte +++
Die Werbung mit einem kostenlosen Girokonto ist irreführend, wenn der Kunde für die Ausstellung der Girokarte zahlen muss. Dies geht laut ARAG aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf hervor (Az.: 38 O 68/16).
Langfassungen:
Keine Haftung für Verlust durch Überfall
Der in Deutschland wohnende Kläger mit chilenischem Reisepass hatte eine Reise nach Chile unternommen und befand sich dort dem Weg zum Flughafen, als er überfallen und ausgeraubt wurde. Dabei wurden ihm die Flugtickets für den Rückflug nach Deutschland und sein Reisepass abgenommen. Der Kläger konnte seinen Rückflug nicht antreten, musste ein neues Flugticket kaufen und einen neuen Reisepass ausstellen lassen. Insgesamt entstanden ihm so Kosten von circa 1.800 Euro, die er gegenüber seiner Reiseversicherung geltend macht. Nach den Versicherungsbedingungen sind erhebliche Schäden am Eigentum unter anderem durch strafbare Handlungen im Verlauf der Reise mitversichert.
Das aufgerufene LG Hildesheim hat die Klage abgewiesen. Weder der Diebstahl der Reiseunterlagen noch der Ausweispapiere stelle ein versichertes Ereignis dar, denn bei einem Diebstahl von Reiseunterlagen, Pässen und Fahrkarten/Flugtickets liege kein erheblicher Schaden unmittelbar am Eigentum der versicherten Person vor. Der reine Sachwert der Papiere - und nur hierauf komme es an - sei nämlich gering. Bei den angefallen Kosten in Höhe von 1.800 Euro handele es sich um reine Folgekosten, die gerade nicht mitversichert seien, erklären ARAG Experten (LG Hildesheim, Az.: 7 S 136/16).
Mobilfunkunternehmen dürfen nicht auf Dritte verweisen
Weil er bei unklaren Rechnungsposten stets an den Drittanbieter verwies, hatte die Verbraucherzentrale Hamburg gegen einen Mobilfunkanbieter geklagt. Im verhandelten Fall hatte das Mobilfunkunternehmen eine Kundin mehrfach wegen eines Zahlungsrückstands für Drittanbieterleistungen angemahnt, obwohl die Betroffene wiederholt erklärt hatte, keine kostenpflichtigen Angebote anderer in Anspruch genommen zu haben. Dennoch sollte sie die ausstehenden Beträge zahlen und sich diese dann per Gutschrift vom Drittanbieter zurückholen. Diese Vorgehensweise wurde nunmehr von dem Gericht für unzulässig erklärt, so die ARAG Experten (LG Potsdam, Az.: 2 O 340/14).
Kein kostenloses Girokonto bei Zahlung für Girokarte
Eine Bankengruppe warb mit einem für den Kunden kostenlosem Girokonto. Zwar erhebt die Bank tatsächlich keine Kontoführungsgebühren, führte aber am 01.04.2016 für die Ausstellung einer EC-Karte (Girocard) ein jährliches Entgelt von zehn Euro ein. Die Girocard ist für die Auszahlung am Geldautomaten, die Nutzung von SB-Terminals und das Drucken der Kontoauszüge erforderlich.
Die Wettbewerbszentrale beanstandete daraufhin den Hinweis auf ein "kostenloses Girokonto" als irreführend, weil der Kunde entgegen der werblichen Ankündigung den, wenn auch überschaubaren, Betrag von zehn Euro für die Ausstellung der für die Nutzung des Kontos erforderlichen Girocard aufwenden muss. Die Beanstandung erfolgte zu Recht. Das aufgerufene Gericht hat sich dahingehend geäußert, dass der Verbraucher sich unter einem kostenlosen Girokonto ein solches vorstelle, bei dem man nicht für die Girokarte zahlen müsse, erklären ARAG Experten (LG Düsseldorf, Az.: 38 O 68/16).
Download der Texte:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
arag
versicherung
rechtsschutz
berfall
haftung
diebstahl
mobilfunkunternehmen
drittanbieter
girokonto
kostenlos
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de
Datum: 18.01.2017 - 12:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1445769
Anzahl Zeichen: 4624
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211-963 2560
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 868 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Recht schnell..."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Mehr Gesundheitsleistungen direkt in der Apotheke Für viele Menschen dürfte die wichtigste Änderung sein, dass Apotheken künftig ein breiteres Angebot an Gesundheitsleistungen bereitstellen können. Bislang waren Schutzimpfungen in Apotheken auf Grippe und Corona beschränkt. Künftig dürfen A
Mietrecht: Wenn Musik zum Streitfall wird ...
Wie häufig darf in einer Wohnung musiziert werden? Wer ein Instrument erlernt, muss auch üben dürfen. Daher darf das Musizieren im Mietvertrag laut ARAG Experten nicht gänzlich verboten werden. Zulässig sind aber tägliche Obergrenzen. Hier hat der Bundesgerichtshof als Richtwert zwei bis drei
Arbeiten bei Hitze: Welche Rechte Beschäftigte haben ...
Sommerliche Temperaturen wünschen sich im Urlaub viele. Doch im Job können sie schnell zur Belastung werden. Steigende Temperaturen, direkte Sonneneinstrahlung oder stickige Räume fordern Beschäftigte heraus. Umso wichtiger ist es zu wissen, welche Schutzmaßnahmen Arbeitgeber treffen müssen un
Weitere Mitteilungen von ARAG SE
Als Geifahrer durch das wilde Piestingtal - farbenfrohe Erzählungen mitten aus einem aufregenden Leben ...
Das Leben steckt oft voller ?berraschungen, denn im Gegensatz zu einem Film oder Roman, weiß man meist im Voraus nicht, ob eine Sache einen guten oder schlechten Ausgang nehmen wird. Johann Mayrhofer erinnert sich in diesem Band, der voller Geschichten aus dem wahren Leben steckt, an Ereignisse aus
Pfoten brauchen Winterschutz / Mit wenigen Handgriffen erspart man dem Hund an frostigen Tagen unnötige Beschwerden (FOTO) ...
Der Winter hat uns lange auf die Folter gespannt. Zu Beginn des Jahres hat er es dann doch geschafft, mit Schnee und teilweise eisigen Temperaturen hat er das ganze Land erfasst. Meteorologen nennen diese Phase Hochwinter. Und der kann sich mehrere Wochen fort- bzw. festsetzen. Hunde habe
A&W Architektur& Wohnen feiert seinen 60sten Geburtstag mit einem glanzvollen Cocktail und zeichnet dabei Alessandro Mendini als A&W-Designer des Jahres 2017 aus (FOTO) ...
Was für ein Fest! In den Gläsern Champagner, an den Wänden die schönsten Fotos aus A&W Architektur & Wohnen, auf der Bühne eine Legende des italienischen Designs: 150 geladene Gäste erlebten am Sonntag in der Galerie Martina Kaiser in Köln einen glanzvollen Abend. Mit einem ex
Aurora Ramazzottiüber ihre Mutter Michelle Hunziker: "Wir hatten auch harte Zeiten." (FOTO) ...
Zum 40. Geburtstag von Moderatorin Michelle Hunziker schreibt ihre Tochter Aurora (20) in der aktuellen GALA (Ausgabe 04/17, ab morgen im Handel) eine Liebeserklärung an ihre Mutter: "Wir hatten auch harte Zeiten, das muss ich zugeben. Ich habe es Dir schwer gemacht, mir zu vertrauen, u




