Wenn die Sektkorken knallen
ID: 1446576
Betriebsfeiern bieten die beste Möglichkeit einer steuerbegünstigten Motivation für Mitarbeiter. Wichtig dabei ist es, dass die steuerrechtlichen Limits eingehalten werden.
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim setzt sich mit seinen Mandanten über die steuerlichen Auswirkungen der Kosten für die Betriebsfeier auseinander.
Kostenaufteilung der Betriebsfeier
Kosten für Geschäftsfreunde, Leiharbeitnehmer und Begleitpersonen, die an der Betriebsveranstaltung teilnehmen, werden behandelt, als wenn sie außerhalb des Firmen-Events anfallen. Der Freibetrag über 110 Euro kann für maximal zwei betriebliche Veranstaltungen pro Jahr für Teilnehmer aus dem Unternehmenskreis in Anspruch genommen werden. Wenn die Veranstaltung außerhalb der Tätigkeitsstelle des Arbeitnehmers stattfindet und der Arbeitnehmer seine An- und Abreise selbstständig organisieren muss, gehören die Reisekosten nicht zur Betriebsveranstaltung. Übernimmt der Arbeitgeber die Organisation der An- und Abreise, zählt die Übernahme von Übernachtungs- und Fahrtkosten durch den Arbeitgeber zu den Zuwendungen für die Betriebsveranstaltung. Die Kosten müssen dann in den in den 110-Euro-Freibetrag eingerechnet werden.
Für die qualifizierte steuerliche Beratung steht Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim gerne zur Verfügung.
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O4 5, 68161 Mannheim
Datum: 20.01.2017 - 09:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jürgen-Dieter Körnig
Stadt:
Mannheim
Telefon: 0621 10069
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
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