Zusätzliche Sicherheitsstufe beim Gewässerschutz

Zusätzliche Sicherheitsstufe beim Gewässerschutz

ID: 1447239

Experten-Gremium kontrolliert Tankschutz-Fachbetriebe



Foto: Fotolia / Fotolyse (No. 5743)Foto: Fotolia / Fotolyse (No. 5743)

(firmenpresse) - sup.- Fehlerhaft oder unsachgemäß ausgeführte Arbeiten an Tankanlagen gefährden die Umwelt und stellen für den Auftraggeber ein erhebliches Risiko dar. Das gilt beispielsweise auch bei der Lagerung von Brennstoffen, Kraftstoffen, Chemikalien oder anderen wassergefährdenden Tankinhalten auf einem Firmengelände. Nach dem so genannten "Besorgnisgrundsatz" steht der Tankbetreiber in der gesetzlichen Pflicht, jede "noch so wenig naheliegende Wahrscheinlichkeit einer nachteiligen Veränderung der Gewässerbeschaffenheit" auszuschließen. Mit anderen Worten: Alles, was zur Vermeidung von Undichtigkeiten bzw. eines möglichen Austritts der Stoffe erforderlich ist, fällt in den Aufgabenbereich und die Verantwortlichkeit des Betreibers. Dazu gehört nach Angaben des Bundesverbandes Behälterschutz e. V. (Freiburg) auch die notwendige Sorgfalt, wenn bei fachbetriebspflichtigen Anlagen ein externer Dienstleister für Installations-, Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten hinzugezogen werden muss. Nur Betriebe, die eine spezielle wasserrechtliche Zulassung besitzen, dürfen in Deutschland diese Arbeiten an Tanksystemen ausführen.



Um auf Nummer sicher zu gehen, dass der Auftrag an entsprechend zertifizierte und kompetente Fachbetriebe vergeben wird, sollte deshalb stets auf das RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik geachtet werden. Damit wird neben der Bestätigung der Zulassung gewissermaßen eine zweite Sicherheitsstufe aktiviert, die die Störungs- und Unfallrisiken bei der Lagerung wassergefährdender Stoffe zusätzlich minimiert. Tankschutzbetriebe mit dem RAL-Gütezeichen werden nämlich ihrerseits kontinuierlich durch ein unabhängiges Experten-Gremium überwacht: Die neutralen Sachverständigen bzw. Prüfinstitute müssen im Rahmen einer aufwändigen Qualitätskontrolle die Zuverlässigkeit eines Betriebs feststellen, bevor das Prädikat verliehen werden kann. Voraussetzungen sind unter anderem, dass sich die Mitarbeiter auf dem aktuellen Schulungsstand zur Tanktechnik und zum Wasserrecht befinden und dass die betrieblichen Unterweisungen zum Arbeitsschutz stattgefunden haben. Zum Ablauf der Gütezeichenvergabe gehören nach einer externen Erstprüfung streng geregelte und transparente Eigenüberwachungen mit Dokumentationspflicht sowie wiederkehrende, teilweise unangekündigte Fremdüberwachungen. Detaillierte Informationen zu den Gütesicherungskontrollen sowie ein Verzeichnis aller bereits ausgezeichneten Fachbetriebe gibt es unter www.bbs-gt.de.

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Datum: 23.01.2017 - 12:15 Uhr
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