Pauschalreiserichtlinie: Deutscher Ferienhausverband fordert Klarstellung bei Online-Buchungen
Berlin, 23.01.2017. In einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wird heute über den Gesetzentwurf zur Pauschalreiserichtlinie diskutiert. Der Deutsche Ferienhausverband e. V. bewertet es positiv, dass einzelne Reiseleistungen wie die Vermittlung von Ferienhäusern rechtlich nicht als Pauschalreise gelten sollen. Das stärke die Tourismusvielfalt und sichere die Existenz von kleinen und mittelständischen Anbietern, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes.
Verbraucherschützer fordern, den gestrichenen Passus, einen Ferienhausaufenthalt wie eine Pauschalreise zu behandeln, wieder in das Gesetz aufzunehmen. Eine solche Sonderregelung für Deutschland würde nicht nur dem Ziel der Wettbewerbsgleichheit widersprechen, sondern für kleine und mittelständische Unternehmen ein erhebliches Markthindernis darstellen. Fielen diese unter die Veranstalter-Richtlinien, würden sie durch die damit verbundenen Informations- und Sicherungspflichten erheblich belastet. „Man erweist dem Verbraucher keinen Dienst, wenn ein von ihm geschätztes Angebot vom Markt verschwindet oder sich erheblich verteuert. Das kann weder wirtschafts- noch verbraucherpolitisch gewünscht sein. Eine der größten Stärken des Deutschland-Tourismus ist seine Vielfalt.“
Der Deutsche Ferienhausverband sieht die Verbraucher durch die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Informationspflichten ausreichend abgesichert. „Die Kunden werden zukünftig darüber informiert, ob eine gebuchte Dienstleistung als Pauschalreise, verbundene Reiseleistung oder Einzelleistung gilt und welche Sicherungsleistungen beim jeweiligen Service bestehen. Auf Basis dieser Information könne jeder selbst entscheiden, welches Angebot das passende ist.“ Laut DFV sollte es einem Veranstalter allerdings möglich sein, eine Einzelleistung auf freiwilliger Basis den Regelungen eines Pauschalreisevertrags zu unterwerfen, damit er beispielsweise für verschiedene Vertragsformen keine unterschiedlichen AGB benötige.
Der Ferienhausverband fordert zudem eine Klarstellung bei der Abgrenzung zwischen verbundenen Reiseleistungen und Pauschalreisen. „Es bedarf einer scharfen, rechtlich eindeutigen, aber auch praxisfreundlichen Trennung, damit Vermittler nicht ungewollt unter die Veranstalterhaftung fallen“, sagt Schwefel. Bei der Online-Buchung ist es gang und gäbe, dass Unternehmer auf Webseiten anderer Unternehmen hinweisen, die ergänzende Reiseleistungen anbieten. Der Entwurf der Bundesregierung sieht zwar vor, dass ein Anbieter auf Angebote anderer Unternehmen hinweisen darf, sofern dies nicht in gezielter Weise geschieht. Nicht hinreichend klar ist aber, was man genau unter „in gezielter Weise“ versteht: Die Begründung führt aus, dass Anbieter auf die Homepage oder Einstiegsseite eines anderen Dienstleisters verlinken dürfen. Das entspricht aber weder der Realität, noch dem, was Verbraucher erwarten, kritisiert der Verband. "Wenn man ein Quartier für einen Städtetrip nach Bremen bucht, dann möchte man z. B. auch bei der Bahn auf einer Seite landen, in der Verbindungen nach Bremen angezeigt werden. Wir wünschen uns eine Klarstellung, die es erlaubt, auch auf eine spezifische Unterseite zu verlinken, die beispielsweise auf bestimmte Reiseziele verweist. „Von einer gezielten Vermittlung sollte man nur dann sprechen, wenn z. B. durch Klick auf den Link Reisezeiträume übermittelt werden, die sich mit der Ursprungsbuchung überschneiden“, sagt Schwefel.
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Der Deutsche Ferienhausverband mit Sitz in Berlin wurde im Dezember 2013 gegründet und ist mit 17 Mitgliedern Deutschlands größter Branchenverband im Ferienhaussegment. Ziel des Verbands ist es, die Interessen der Ferienimmobilienbranche gegenüber Wirtschaft und Politik zu vertreten und Urlaubern durch die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards Hilfestellung bei der Online-Buchung von Feriendomizilen an die Hand zu geben. Weitere Informationen unter www.deutscher-ferienhausverband.de
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Pamela Premm | Premm PR, Tel. 01 78 – 4 07 76 95
www.premm-pr.de
Michelle Schwefel, Tel. 01 51 – 68 13 90 93
E-Mail: presse(at)deutscher-ferienhausverband.de
www.deutscher-ferienhausverband.de
Datum: 23.01.2017 - 15:44 Uhr
Sprache: Deutsch
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