Eigenverantwortlichkeit statt Gruppenhaftung / 55. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar / Arbeitskreis III: Senioren im Straßenverkehr
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regelmäßig am Straßenverkehr teilnehmen, nimmt kontinuierlich zu. Im
Zuge dessen werden immer häufiger Diskussionen um die
Verkehrssicherheit der älteren Verkehrsteilnehmer geführt. Derzeit
erfolgt eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit nur in begründeten
Einzelfällen. Die gesetzlichen Regelungen in anderen Ländern sind zum
Teil deutlich strenger. Ob diese Vorschriften eine Verbesserung der
Verkehrssicherheit bringen und eine Änderung der aktuellen
Gesetzeslage notwendig ist, diskutiert der Arbeitskreis III. Dabei
geht es vor allem um die Frage, ob eine gesetzlich angeordnete
Überprüfung der Fahreignung bei Erreichen eines bestimmten Alters
notwendig oder weiterhin nur im begründeten Einzelfall geboten ist.
Der ADAC spricht sich aus mehreren Gründen gegen eine gesetzliche
Regelung aus, die eine Fahreignungsüberprüfung ab einem bestimmten
Alter festlegt. Alterungsprozesse verlaufen individuell sehr
unterschiedlich. Entscheidend für eine unfallfreie Teilnahme am
Straßenverkehr ist nicht das Lebensalter, sondern neben dem
Gesundheitszustand des Fahrers auch die erworbene Fahrroutine. Ältere
Fahrer zeichnen sich erfahrungsgemäß durch einen besonnenen und an
die Verkehrssituation angepassten Fahrstil aus.
Laut ADAC besteht bei allen Testverfahren die Gefahr von
Fehlurteilen. Daher sollte wie bisher nur bei gegebenem Anlass eine
Überprüfung stattfinden. Zudem zeigen Testergebnisse stets lediglich
eine Momentaufnahme und benachteiligen Senioren, wenn es lediglich um
Reaktionszeiten geht. Der Club spricht sich für freiwillige und
regelmäßige ärztliche Untersuchungen und kritische Reflektion des
eigenen Fahrverhaltens aus. Grundsätzlich appelliert er an die
Eigenverantwortlichkeit jedes Verkehrsteilnehmers. Eine
Gruppenhaftung aufgrund eines bestimmten Alters ist hingegen
diskriminierend und deshalb abzulehnen.
Pressekontakt:
Andreas Hölzel
ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
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Tel.: +49 (0)89 7676 5387
E-mail: andreas.hoelzel@adac.de
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Datum: 26.01.2017 - 12:15 Uhr
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