BGH: Grenzwerte überschritten - Verstoß gegen Wettbewerbsrecht
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BGH: Grenzwerteüberschritten - Verstoßgegen Wettbewerbsrecht

(firmenpresse) - Für diverse Inhaltsstoffe gelten gesetzliche Höchstwerte. Wer diese Werte bei seinen Produkten überschreitet, verstößt gegen das Wettbewerbsrecht, wie eine Entscheidung des BGH zeigt.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nicht nur bei Lebensmitteln, sondern auch bei vielen anderen Produkten gelten für bestimmte Inhaltsstoffe vorgeschriebene Höchstwerte. Bei Energiesparlampen ist beispielsweise nur ein bestimmter Quecksilbergehalt zulässig. Wird dieser überschritten, liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. September 2016 zeigt (Az.: I ZR 234/15).
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Umwelt- und Verbraucherschutzverband gegen einen Hersteller von Energiesparlampen auf Unterlassung geklagt. Grund für die Klage war, dass die Leuchtmittel deutlich mehr Quecksilber als gesetzlich zulässig enthielten.
Wie schon in den ersten Instanzen hatte die Klage auch vor dem BGH Erfolg. Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat das Verbot für den Handel mit Leuchtmitteln, die einen zu hohen Quecksilbergehalt aufweisen, bestätigt.
Der Senat stellte fest, dass nach dem Elektrogesetz in Verbindung mit der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoffverordnung der Quecksilbergehalt die gesetzlich zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten dürfe. Bei zwei Proben der beanstandeten Glühlampen wurden die Höchstwerte jedoch deutlich überschritten. Damit liege auch ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Die Einhaltung der Grenzwerte diene neben abfallwirtschaftlichen Zielen ausdrücklich auch dem gesundheitlichen Schutz der Verbraucher. Gegen diese Marktverhaltensvorschriften habe die Beklagte verstoßen. Sollte eine Lampe zerbrechen, ist das Risiko der Verbraucher umso geringer, je niedriger der Quecksilbergehalt ist.
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können ernsthafte Konsequenzen haben und unangenehme Sanktionen nach sich ziehen. Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Schadensersatzansprüche können die Folge sein.
Im Gewerblichen Rechtsschutz erfahrene Rechtsanwälte können im Wettbewerbsrecht beraten und schon präventiv dafür sorgen, dass es zu keinen Verstößen kommt. Sollte es schon zu Verstößen gekommen sein, können sie für die Durchsetzung bzw. Abwehr der Forderungen sorgen.
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Datum: 30.01.2017 - 09:45 Uhr
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