Landesweite Einigung zur Betreuung von Pflegebedürftigen / Auch die Stadt München schließt sich e

Landesweite Einigung zur Betreuung von Pflegebedürftigen / Auch die Stadt München schließt sich endlich der Vereinbarung an

ID: 1450373
(ots) - Ganz Bayern, mit Ausnahme der Landeshauptstadt,
hatte sich auf die Umsetzung der Änderungen des
Pflegeversicherungsgesetzes geeinigt und damit die neuen Leistungen,
insbesondere hinsichtlich der Betreuung von pflegebedürftigen
Menschen, ermöglicht. Dazu gehören zum Beispiel die Begleitung beim
Einkaufen oder beim Friedhofsbesuch. Die Stadt München hingegen hatte
eine flächendeckende Lösung zunächst abgelehnt und wollte die
gemeinsame Lösung nicht mittragen. Hiergegen gingen die Betroffenen
vor, und das Ministerium versuchte, im Konflikt zu vermitteln. Auf
Druck seitens der Pflege und der Selbstverwaltung schloss sich die
Landeshauptstadt nun doch der landesweiten Vereinbarung an. Der
bayerische Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter
sozialer Dienste e. V. (bpa) Kai A. Kasri begrüßt die aktuelle
Entscheidung der Landeshauptstadt: "Das ist eine gute Nachricht für
ambulant betreute Patienten und deren Familien. Damit ist eine
flächendeckende Verbesserung der Unterstützungen auch für die
Pflegebedürftigen möglich, die in München Leistungen der Sozialhilfe
erhalten", so Kasri.

Der bpa hatte intensiv für den Abschluss einer landesweiten
Vereinbarung geworben - mit Erfolg: "Nun können sich Pflegebedürftige
und deren Familien darauf verlassen, überall in Bayern in den Genuss
der Betreuungsleistungen zu kommen", versichert der bayerische
bpa-Vorstandsvorsitzende.

Durch die späte Einigung kämen nun dennoch auf viele Pflegedienste
Schwierigkeiten zu, warnt der Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle in
München, Joachim Görtz. "Wir haben unsere Mitglieder ständig auf dem
Laufenden gehalten und dafür gesorgt, dass die Pflegedienste ihre
Kunden schon vor Wochen informiert haben. Das ist die Voraussetzung
dafür, dass die Dienste die neue Vereinbarung direkt zum 1. Februar


anwenden können." Wer jetzt erst seine Kunden informiere, könne die
Betreuungsleistungen in vielen Fällen erst in mehreren Wochen
angemessen gegenüber den Kostenträgern geltend machen, erläutert
Görtz.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 9.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über
1.100 in Bayern) die größte Interessenvertretung privater Anbieter
sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
290.000 Arbeitsplätze und circa 22.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 23 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Für Rückfragen: Joachim Görtz, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle,
Tel.: 089/890 44 83 20, www.bpa.de

Original-Content von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., übermittelt durch news aktuell

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Datum: 31.01.2017 - 11:14 Uhr
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