VhU Geschäftsstelle Rhein-Main-Taunus zu den Arbeitsmarktzahlen im Januar: „Jobcenter müssen wissen, wer Vollzeit arbeiten kann und wer nicht“
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Friedrich Avenarius, Geschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), Geschäftsstelle Rhein-Main-Taunus sagte: „Wer drei Stunden und mehr am Tag arbeiten kann, gilt nach unserem Rechtssystem als erwerbsfähig. Dieser Personenkreis wird vom zuständigen Jobcenter bei Vorliegen der Voraussetzungen mit Arbeitslosengeld II unterstützt und zudem bei der Arbeitssuche professionell begleitet. Die Jobcenter müssen jedoch alles daran setzen, dass die voll erwerbsfähigen Leistungsbezieher (vom ärztlichen Dienst begutachteten Kunden) nicht nur deshalb auf die Unterstützung des Steuerzahlers angewiesen bleiben, weil sie zunächst nur in Teilzeit arbeiten; die passgenaue Qualifizierung und Vermittlung als Vollzeitkraft in den ersten Arbeitsmarkt ist oberstes Gebot“.
Avenarius wies darauf hin, dass derzeit im Agenturbezirk Wiesbaden 2.590 Teilzeitbeschäftigte und 1.866 geringfügig Beschäftigte auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen seien. Weitere 561 Personen übten dauerhaft selbstständige Tätigkeiten aus, die aber nicht zum Leben reichten. „Wir wissen um die zahlreichen Aktivitäten des Jobcenters Wiesbaden, verstärkt geringfügig Beschäftigte in Vollzeitarbeit zu vermitteln, beispielsweise durch das Projekt „JobPlus“ beim Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft. Jedoch sollten die Jobcenter diejenigen, die für Vollzeittätigkeiten in Frage kommen, noch gezielter ansprechen, unterstützen und auch an deren Eigenverantwortung appellieren. Der Kunde selbst muss ebenfalls alle Anstrengungen unternehmen, um einen adäquaten Vollzeitarbeitsplatz zu finden“, ergänzte Avenarius. Weiterhin solle für Leistungsbezieher mit gesundheitlichen Einschränkungen das Jobcenter möglichst rasch Rehabilitations-Maßnahmen einleiten, um die volle Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Gemeinsames Ziel von Kommune und Wirtschaft müsse es sein, langfristig die Menschen in den regionalen Arbeitsmarkt zu integrieren. Avenarius fügte hinzu, dass auch die Freibeträge für ein eigenes Einkommen so gestaltet werden müssten, dass erwerbsfähige Leistungsbezieher zu mehr Arbeit motiviert würden. „Ein Single im Arbeitslosengeld-II-Bezug, der mit 100 Stunden Arbeit 1.000 Euro Brutto verdient, hat am Ende nur 280 Euro mehr in der Tasche als jemand, der überhaupt nicht arbeitet. (Abstandsproblematik) Hat er hingegen nur eine Kleinstbeschäftigung mit 10 Stunden und somit 100 Euro Brutto, bleibt ihm der volle Betrag zusätzlich zum Arbeitslosengeld II. Die Privilegierung von Kleinstbeschäftigungen macht Mehrarbeit unattraktiv und motiviert Leistungsbezieher dazu, sich mit viel Freizeit einzurichten, im schlimmsten Fall mit Schwarzarbeit. Die VhU fordert die hessische Landesregierung auf, sich im Bundesrat für die Änderung dieser Regelung einzusetzen, so dass zusätzliche Arbeit sich für Leistungsempfänger mehr lohnt. Hierzu sollten kleine Hinzuverdienste bis 200 Euro vollständig auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Bei höheren Zuverdiensten hingegen sollte durch etwas großzügigere Freibeträge sichergestellt werden, dass dem Arbeitslosengeld-II-Empfänger mehr Netto verbleibt und Arbeit sich so mehr lohnt“, sagte Avenarius. Das Gesamtangebot an offenen Stellen im Agenturbezirk Wiesbaden beläuft sich auf ca. 6.559 und damit auf mehr als doppelt so viel, als bei der Agentur für Wiesbaden gemeldet. Denn mit Internet, Zeitung oder persönlichem Netzwerk nutzen die Unternehmen auch andere Wege für die Arbeitskraftsuche.
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Datum: 01.02.2017 - 12:06 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 01.02.2017
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