Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur elektronischen Fußfessel
ID: 1451228
beschlossen. Tritt sie in Kraft, darf das Bundeskriminalamt
terroristische Gefährder, die noch nicht verurteilt wurden, mit
Fußfesseln überwachen. Das klingt beruhigend - so lange man nicht
genauer hinsieht. Denn in Deutschland lebt kein einziger Gefährder,
der in die Zuständigkeit des BKA fällt. Hätte es das geänderte
BKA-Gesetz schon 2016 gegeben, wäre Anis Amri trotzdem nicht mit
einer Fußfessel überwacht worden. Denn für ihn war die Polizei NRW
zuständig, und in deren Landespolizeigesetz gibt es keine
Fußfesselregelung. Viel mehr als eine Beruhigungspille für die
Bevölkerung ist das geänderte BKA-Gesetz erst einmal nicht. Das gilt
auch für eine Änderung des Strafgesetzbuches, die Justizminister
Heiko Maas (SPD) in gleicher Sache vorgelegt hat. Danach muss ein
Terrorist mindestens drei Jahre gesessen haben, bevor er eine
Fußfessel bekommen kann. Weniger beifallsheischender Aktionismus und
besser durchdachte Konzepte - das würde dem Land in diesen Zeiten gut
tun.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.02.2017 - 21:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1451228
Anzahl Zeichen: 1383
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 367 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur elektronischen Fußfessel"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalen-Blatt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).