"Ohne meinen Anwalt sage ich gar nichts" - Im Strafrecht der wichtigste Rat für jeden Beschuldigten
Ein Strafverteidiger erklärt anhand eines Beispiels, warum das Motto jedes Beschuldigten beim ersten Polizeikontakt sein sollte: "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold". Alles andere kann schaden.
Ein Strafverteidiger zeigt, wie durch geschickte Fragetechniken Antworten abseits der objektiven Wah(firmenpresse) - Was nicht passt, wird passend gemacht
Erfahrene Strafverteidiger predigen gebetsmühlenartig die Verhaltensregel für Beschuldigte bei drohenden Strafverfahren beim ersten Kontakt mit der Polizei: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!
Gleichwohl lassen sich Tag für Tag immer wieder Menschen, die in das Visier der Ermittlungsbehörden geraten sind, von geschickt handelnden Polizeibeamten davon überzeugen, dass es doch für alle günstiger sei, jetzt und hier Angaben zur Sache zu machen: "Sie haben doch nichts zu verschweigen, oder?", "wenn Sie bei der Wahrheit bleiben, dann können Sie nichts falsch machen", "Ehrlichkeit währt am längsten" und dergleichen stellen nur eine kleine Auswahl der Parolen dar, die immer wieder dazu führen, dass dann Aussagen zu Protokoll gegeben werden, die richtungsweisend sein können für das gesamte Ermittlungsverfahren und auch den Ausgang des Strafverfahrens.
Dabei ist exakt in dieser Situation der kompetente Rechtsrat durch einen im Strafrecht und in der Strafverteidigung erfahrenen Rechtsanwalt dringend erforderlich, um diese schwierige Situation meistern zu können.
Vernehmungsmethodik der Manipulation und Suggestion
Das nachfolgende Beispiel polizeilicher "Vernehmungstaktik" manipulativer Art ist nur ein kleines Beispiel dafür, wie durch geschickte Fragetechniken Antworten erzeugt werden können, die abseits der objektiven Wahrheit liegen:
Frage:
"Ich kann Sie sehr gut verstehen, wenn Sie sich gedanklich mit dieser sicherlich sehr unschönen Situation nicht noch einmal auseinandersetzen wollen. Aber bitte denken Sie noch einmal genau nach. Als Sie den Herrn am Boden haben liegen sehen, war er da möglicherweise anders bekleidet, als zuvor. Hatte er vielleicht doch nur noch ein Unterhemd und eine Unterhose an?"
Antwort:
"Das kann ich einfach nicht mehr so genau sagen. Ich weiß es nicht mehr. Mir fällt dazu nichts Weiteres ein. Ich war ja auch betrunken."
Frage:
"Aber wenn Sie sich ganz genau erinnern, können Sie dann vielleicht etwas dazu sagen, ob das Unterhemd, das der Mann an hatte, blutverschmiert oder zerrissen war?"
Antwort:
"Ich kann es einfach nicht mehr sagen. Es kann sein, dass es vielleicht am Rücken blutverschmiert und an der Seite zerrissen war, da bin ich mir nicht sicher."
Mit nur zwei Fragen - zugegebenermaßen geschickten Fragen - zieht der fragende Polizeibeamte dem am Boden liegenden Mann unbemerkt ein Unterhemd an. Ein Umstand, den man im weiteren Verfahren kaum mehr aus der Akte bekommen kann und wird. Wenn die offensive Fragetechnik jetzt noch etwas spärlicher protokolliert wird, als oben geschehen, wird diesen Punkt im weiteren Verlauf kaum jemand mehr herausarbeiten können. Die Antworten aber stehen für immer festgeschrieben im Protokoll.
Mit diesem negativen Beispiel polizeilicher Befragungstechnik soll mitnichten zum Ausdruck gebracht werden, dass in den Polizeischulen oder Polizeirevieren derartige Fragetechniken gelehrt werden. Ganz im Gegenteil. In der Regel sind die Polizeibeamten bestens ausgebildet und fern jeglichen Verfolgungsinteresses.
Die tägliche Praxis zeigt aber, dass derartige Fragetechniken doch immer mal wieder zur Anwendung kommen - gleich ob bewusst oder unbewusst. Und gerade deswegen ist es umso wichtiger, sich vor einer Aussage fachkundig beraten zu lassen, was allen potenziell Beschuldigten dringend ans Herz gelegt sei.
Der Autor Rechtsanwalt Udo Reissner ist Strafverteidiger und Fachanwalt für Verkehrsrecht in der Kanzlei Reissner, Ernst & Kollegen - Augsburg / Starnberg
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
rechtsanwalt-udo-reissner
strafverteidiger
fachanwalt-fuer-verkehrsrecht
ohne-meinen-anwalt
beschuldigte
erster-polizeikontakt
vernehmungstaktik
polizeibeamte
fragetechnik
ermittlungsverfahren
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die derzeit vier Rechtsanwälte der Kanzlei Reissner, Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg stehen als Anwalt, Fachanwalt, ADAC-Vertragsanwalt, Strafverteidiger oder Scheidungsanwalt für Kompetenz und Qualität auf vielen Rechtsgebieten. Dazu zählen insbesondere die Interessenschwerpunkte
- Strafrecht und Strafverteidigung, Strafverteidiger-Notdienst (7 Tage / 24 Stunden)
- Eherecht, Ehevertrag und Familienrecht,
- Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren,
- Erbrecht, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Todesfallverfügungen,
- Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
- Mietrecht für Mieter und Vermieter,
- Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Immobilienrecht,
- Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht in vielen Branchen,
- Reiserecht.
Zur oftmals vernünftigeren und kostengünstigeren Beilegung von Auseinandersetzungen bietet die Kanzlei professionelle Mediation an, beispielsweise in Familienstreitfällen und bei geschäftlichen Meinungsverschiedenheiten.
Die Rechtsanwälte Reissner, Ernst & Kollegen betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften.
Prägend für jeden Anwalt und jede Anwältin dieser Kanzlei sind das persönliche Verhältnis zu den Mandanten, großes Engagement und hohe Einsatzbereitschaft für die Rechte und Interessen der Mandanten.
Sich im Recht fühlen, nützt oft wenig. Recht bekommen, darauf kommt es an. Mit diesem Ziel den privaten und gewerblichen Mandanten dafür ein guter Anwalt zu sein - darauf haben sich die Rechtsanwälte Reissner, Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg verpflichtet.
Impressum siehe: http://www.rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de/impressum/
Schaezlerstraße 13 1/2, 86150 Augsburg
Datum: 03.02.2017 - 05:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1451780
Anzahl Zeichen: 4365
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Udo Reissner
Stadt:
Augsburg
Telefon: 08 21 / 9 07 97 97
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 988 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
""Ohne meinen Anwalt sage ich gar nichts" - Im Strafrecht der wichtigste Rat für jeden Beschuldigten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rechtsanwälte Reissner, Ernst & Kollegen - Augsburg / Starnberg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Dashcams - kleine Videokameras auf dem Armaturenbrett oder unter dem Spiegel im Auto angebracht - könnten Benutzern dabei helfen, strittige Verkehrssituationen notfalls zu beweisen. Sie zeichnen während der Fahrt alles auf, was sich in ihrem Blickwinkel befindet. Die Verwendung dieser Minikameras
"Cannabiskonsum und Fahreignung" - ein Thema auf dem 56. Deutschen Verkehrsgerichtstag 2018 in Goslar ...
Alle Jahre wieder - vom 24.-26.01.2018 - fand im niedersächsischen Goslar der diesjährige Deutsche Verkehrsgerichtstag statt, insgesamt der 56. Dort diskutierten Juristen, Wissenschaftler, Politiker und Spezialisten von Automobilclubs, Ministerien und Behörden aktuelle Themen rund um den Straßen
Alltagsfrage Verkehrsrecht: Wann darf man die Lichthupe einsetzen? ...
Unter "lichthupen" versteht man ein kurzes, stoßweises Einsetzen des Fernlichts. Im Ergebnis ist die Lichthupe ein Warnsignal, das grundsätzlich immer dann eingesetzt werden darf, wenn auch die akustische Hupe genutzt werden dürfte. Bei der Anwendung ist jedoch - wie auch bei der akusti
Weitere Mitteilungen von Rechtsanwälte Reissner, Ernst & Kollegen - Augsburg / Starnberg
Versicherungsschutz im Ehrenamt - gesetzlicher Schutz reicht nicht ...
02.02.2017. Viele Institutionen und Vereine könnten ohne Ehrenamtliche ihre Aufgaben und Tätigkeiten nicht erfüllen. Über 31 Millionen sind in Deutschland in einem Ehrenamt tätig. Die Mehrheit ist bis zu zwei Stunden pro Woche aktiv. Das größte Engagement wird im sportlichen Vereinsleben erbr
Patientenverfügung: Neuer BGH-Beschluss macht dringend eine Überprüfung erforderlich ...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 06.07.2016 unter dem Aktenzeichen XII ZB 61/16 eine für das Betreuungsrecht, aber auch für das Familienrecht und das Erbrecht, wichtige und grundlegende Entscheidung getroffen: Eine schriftliche Patientenverfügung i
#ChangeYourPasswordDay: Worauf Unternehmen bei der IT-Sicherheit achten müssen ...
Das Management sollte zunächst mit gutem Vorbild vorangehen und die Wichtigkeit der Informationssicherheit im Unternehmen hervorheben. Ausgangspunkte können sein:  Informationssicherheits-Management-Systeme nach ISO/IEC 27001  Passwort-Management gemäß ISO/IEC 27002 b
Gratis-eBroschüre erschienen: Die Wahl der richtigen Krankenversicherung für Steuerberater ...
Bei der Wahl der Krankenversicherung müssen sich Steuerberater mit einer Fülle an Fragen auseinandersetzen: Worauf sollten Angestellte, worauf Selbstständige achten? Wann macht die private Krankenversicherung Sinn? Wann sollte man lieber auf gesetzliche Anbieter zurückgreifen? Diese Fragen be




