Nachrechnen kann sich lohnen – Zuzahlungen 2016 prüfen
Bochum: Gesetzlich Krankenversicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen in der Regel Zuzahlungen leisten, zum Beispiel zu Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln. Eine Befreiung von Zuzahlungen ist möglich, wenn die individuelle Belastungsgrenze überschritten wird. Nachrechnen lohnt sich auch für die Vergangenheit, denn zu viel gezahlte Zuzahlungen werden erstattet.
Auch für stationäre Krankenhausbehandlung sowie sich unmittelbar daran anschließende stationäre Reha-Maßnahmen werden pro Kalendertag 10 Euro fällig – bis zu einer Dauer von insgesamt 28 Tagen im Kalenderjahr. Ebenfalls 10 Euro Zuzahlung pro Kalendertag fallen an für stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation – auch für so genannte Mutter-Kind-Maßnahmen bzw. Vater-Kind-Maßnahmen – sowie stationäre Vorsorgemaßnahmen.
So können schnell beträchtliche Kosten entstehen. Damit niemand finanziell überfordert wird, ist die Summe der zu leistenden Zuzahlungen auf zwei Prozent - bei chronisch kranken Versicherten auf ein Prozent - der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt. Dabei werden bei Ehegatten und Lebenspartnern sowohl bei den Zuzahlungen als auch bei den Einnahmen die Beträge zusammengerechnet.
Haben Versicherte im vergangenen Jahr insgesamt Zuzahlungen geleistet, die über ihrer Belastungsgrenze liegen, haben sie einen Anspruch auf Rückzahlung des zu viel gezahlten Betrages. Die VIACTIV Krankenkasse empfiehlt daher Versicherten, jetzt anhand von Quittungen und Zahlungsbelegen aus 2016 zu prüfen, ob sie möglicherweise einen Anspruch auf Rückzahlung haben.
Nicht zu den Zuzahlungen gehören unter anderem Eigenanteile im Zusammenhang mit Zahnersatz, Mehrkosten für selbst beschaffte Arzneimittel und private Zusatzkosten etwa für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL).
Versicherte, die bereits schon jetzt wissen, dass sie ihre Belastungsgrenze bei den Zuzahlungen 2017 überschreiten werden, können den Betrag vorab zahlen und sich befreien lassen. Das erspart das lästige Sammeln der Belege.
Infos und Beratung gibt es in allen VIACTIV Service-Centern oder kostenlos telefonisch unter 0800 222 12 11.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über die VIACTIV Krankenkasse:
Die VIACTIV betreut mit etwa 1.500 Mitarbeitern bundesweit an über 60 Standorten ca. 730.000 Versicherte und 110.000 Firmenkunden, Vertragspartner und Leistungserbringer. Damit ist sie eine der größten Krankenkassen in Deutschland. Hauptsitz ist Bochum (NRW).
VIACTIV ist hervorgegangen aus Fusionen der Betriebskrankenkassen namhafter Betriebe: u.a. Krupp, Mannesmann, Opel, Dräger, Evonik, LWL, Werften in Rostock und Wismar.
VIACTIV Krankenkasse
Dietrich Hilje
Universitätsstraße 43
44789 Bochum
Tel.: 0172 3864 318
VIACTIV Krankenkasse
Dietrich Hilje
Universitätsstraße 43
44789 Bochum
Tel.: 0172 3864 318
Datum: 07.02.2017 - 10:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1453160
Anzahl Zeichen: 2951
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dietrich Hilje
Stadt:
Bochum
Telefon: 0172 3864 318
Kategorie:
Gesundheitswesen - Medizin
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 547 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Nachrechnen kann sich lohnen – Zuzahlungen 2016 prüfen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
VIACTIV Krankenkasse (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).