KTG Energie AG: Entscheidung über Insolvenzplan vertagt

KTG Energie AG: Entscheidung über Insolvenzplan vertagt

ID: 1454305

KTG Energie AG: Entscheidungüber Insolvenzplan vertagt




(firmenpresse) - Die Zukunft der insolventen KTG Energie AG ist weiter ungewiss. Die Entscheidung über den Insolvenzplan wurde vertagt. Das Insolvenzgericht wird am 10. Februar über den Insolvenzplan entscheiden.



GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit Spannung war die Abstimmung über den vorgelegten Insolvenzplan der KTG Energie AG erwartet worden. Eine Entscheidung ist am 3. Februar allerdings noch nicht gefallen. Denn nur vier der fünf Gläubigergruppen stimmten dem Insolvenzplan zu. Bei den Anleihe-Gläubigern ist der Plan durchgefallen. Das letzte Wort spricht nun das Amtsgericht Neuruppin. Es wird seine Entscheidung am 10. Februar bekanntgeben.



Für die Anleger der Anleihe der KTG Energie AG steht viel auf dem Spiel. Insgesamt 50 Millionen Euro haben sie über die Anleihe investiert. Jährlich sollte es stolze 7,25 Prozent Zinsen auf die Anleihe geben. Die im Insolvenzplan vorgesehene Insolvenzquote sieht hingegen nicht einmal 3 Prozent für die Anleihe-Anleger vor. Gerade einmal 2,94 Prozent sollen sie erhalten und die Hoffnung, an künftigen Gewinnen des Unternehmens in ungewisser Höhe partizipieren zu können. Von daher ist es wenig erstaunlich, dass sie sich gegen den Plan entschieden.



Unabhängig von der Entscheidung des Amtsgerichts Neuruppin über den Insolvenzplan dürfte für die Anleger feststehen, dass sie im Insolvenzverfahren mit hohen Verlusten rechnen müssen. Um sich gegen diese zu wehren, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der weitere rechtliche Schritte prüfen kann.



In Betracht kommt dabei vor allem auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Mögliche Forderungen können sich dabei sowohl gegen die ehemaligen Unternehmens- und Prospektverantwortlichen aber auch gegen die Anlageberater und Vermittler richten. Denn die Anleger haben einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Beratung. Dazu gehört auch, dass ihnen die Risiken der Geldanlage umfassend erklärt werden.





Während die Entscheidung über den Insolvenzplan noch aussteht, wurde die Eigenverwaltung bei der insolventen KTG Energie AG bestätigt. Ein Antrag auf Beendigung der Eigenverwaltung ist gescheitert.



https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Mitteldeutsche Zeitung: Migration/Flüchtlingsrückführung
SPD-Fraktionsvize Högl trägt Merkels Abschiebeplan mit Rotary Veranstaltung mit Oberbürgermeisterin Henriette Reker:
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 09.02.2017 - 09:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1454305
Anzahl Zeichen: 2630

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 332 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"KTG Energie AG: Entscheidung über Insolvenzplan vertagt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

OLG Frankfurt: Irreführende Werbung mit Superlativen ...

Vorsicht bei Superlativen in der Werbung. Sie können leicht irreführend sein und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, wie ein Urteil des OLG Frankfurt vom 14. Februar 2019 zeigt (Az. 6 U 3/18). Irreführende Angaben in der Werbung verstoßen g ...

Alle Meldungen von GRP Rainer Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z