Zahlreiche Rechtsänderungen: Unternehmen müssen schnell auf neue Umwelthaftungsrisiken reagieren
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verunsichern zurzeit die Top-Manager und Umweltbeauftragten von
Unternehmen. Die Herausforderung: Auf einige der Neuerungen müssen
die Firmenverantwortlichen sehr kurzfristig reagieren. "Am 14. Januar
wurde die Bundes-Immissionsschutzverordnung an 44 Stellen geändert -
und den Unternehmen wird nur wenige Monate Zeit gegeben, um diese
Änderungen zu befolgen", sagt Martina Wunderlich, Umweltexpertin beim
Versicherungsmakler Aon Risk Solutions in Deutschland.
Weitere Rechtsnormenänderungen betreffen das Abfall-,
Chemikalien-/Gefahrstoff- und Störfallrecht. Dabei geht es teilweise
um sehr grundlegende Fragen, die von den Unternehmen beantwortet
werden müssen. "Brauchen sie nach der jetzt geänderten
Bundes-Immissionsschutzverordnung eine Genehmigung, um die
Geschäftstätigkeit ihres Unternehmens unverändert fortzusetzen? Wenn
ich den Firmenvertretern diese Frage stelle, schauen mich viele mit
großen Augen an", sagt Wunderlich. Dabei sollten die Manager die
Frage schleunigst beantworten, denn: "Die Antwort darauf muss bis
spätestens 14. April erfolgen. Anlagen, die bereits in Betrieb sind
und nun erstmalig genehmigungspflichtig sind, müssen bis dahin der
zuständigen Behörde angezeigt werden. Wird diese Frist nicht
eingehalten, ist ein Bußgeld fällig. Außerdem stellt der Betrieb
einer genehmigungspflichtigen Anlage ohne Genehmigung einen
Straftatbestand dar", so die Aon-Expertin. Teuer könne auch die
Antwort auf die Frage werden, ob ein Unternehmen im Sinne der neuen
Abfallbeauftragtenverordnung jetzt einen Beauftragten bestellen muss.
Hier muss bis spätestens 1. Juni gehandelt werden.
Besonders betroffen von den Gesetzesänderungen seien
Entsorgungsfachbetriebe. Für sie gibt es eine neue
Pflichtversicherung. "Die Betriebe müssen jetzt sowohl eine
Umwelthaftpflicht- als auch eine Umweltschadenversicherung
abschließen", sagt Aon-Expertin Wunderlich. Auch dieser Verpflichtung
muss bis zum 1. Juni nachgekommen werden. Doch diese Frist sei sogar
lang im Vergleich zu der im Bereich des Chemikalienrechts.
Wunderlich: "Das europäische Chemikalienrecht wird jetzt in die
deutsche Gefahrstoffverordnung implementiert. Deutsche Unternehmen
müssen daher ihre Gefahrstoffverzeichnisse überprüfen - und zwar
sofort." Die zahlreichen Änderungen im Umweltbereich erforderten
jetzt von den Unternehmen kleinteilige, aufwendige Prüfungen ihrer
Arbeitsabläufe.
Über Aon
Aon ist ein führender globaler Dienstleister für Risikomanagement
sowie Versicherungs- und Rückversicherungsmakler und Berater für
Human Resources. Weltweit arbeiten für Aon mehr als 72.000
Mitarbeiter in über 120 Ländern. In Deutschland sind rund 1.700
Mitarbeiter an acht Standorten für das Unternehmen tätig. Die
Deutschlandzentrale ist in Hamburg. Weitere Information über Aon gibt
es unter www.aon.com. Mehr über Aon in Deutschland erfahren Sie unter
www.aon.de. Unter www.aon.com/manutd können Sie sich über die globale
Partnerschaft zwischen Aon und Manchester United informieren.
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Aon Holding Deutschland GmbH
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Volker Bitzer
Tel.: +49 (0)40 36 05 34 89
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Datum: 09.02.2017 - 10:15 Uhr
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