Angriff auf Einsatzkräfte: Umdenkprozess nötig / Geplante Strafrechtsverschärfung: DFV mahnt präventive Maßnahmen an
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Feuerwehrmänner in Deutschland hat schon einmal Erfahrungen mit gegen
sie gerichteter Gewalt gemacht. Wir begrüßen grundsätzlich die
geplante Strafrechtsverschärfung. Diese reicht aber nicht aus, da wir
zudem einen Umdenkprozess in der Bevölkerung schaffen müssen. Daher
braucht es präventive Maßnahmen, um Gewalt gegen Einsatzkräfte zu
verhindern", bewertet Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen
Feuerwehrverbandes (DFV), den nun durch das Kabinett beschlossenen
Gesetzesentwurf.
Der Entwurf sieht vor, dass der Schutz von Feuerwehrangehörigen
verbessert wird: Der tätliche Angriff auf diese soll als
selbstständiger Straftatbestand mit einem verschärften Strafrahmen
einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
ausgestaltet werden. Kräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes
und der Rettungsdienste sind Vollstreckungsbeamten damit hierbei
gleichgestellt. "Der neue Straftatbestand verzichtet für tätliche
Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte auf den Bezug zur
Vollstreckungshandlung. Damit werden künftig tätliche Angriffe gegen
Vollstreckungsbeamte auch schon bei der Vornahme allgemeiner
Diensthandlungen gesondert unter Strafe gestellt", heißt es im
Gesetzesentwurf. Paragraph 115 StGB soll künftig auch den Schutz der
Feuerwehrangehörigen regeln.
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Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
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Silvia Darmstädter
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Datum: 10.02.2017 - 12:52 Uhr
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