Ratgeber: So schützen Ferienhausurlauber ihr Geld
Der Deutsche Ferienhausverband gibt Tipps zu Anzahlung, Kaution und Storno
Berlin, 14. Februar 2017. Ferienhäuser erfreuen sich wachsender Beliebtheit: Eine breite Unterkunftsauswahl, flexible Anreisetage und eine unkomplizierte Buchungsabwicklung sind maßgeblich für die steigende Nachfrage. In punkto Zahlungsmodalitäten haben sich einige Regeln etabliert. Der Deutsche Ferienhausverband erklärt, worauf Urlauber achten sollten.
Haben Urlaubsgäste das passende Ferienhaus gefunden, schließen sie mit dem Eigentümer einen Mietvertrag ab, der wesentliche Leistungen und Konditionen festhält. Die Höhe der Anzahlung sollte sich auf 20 bis 30 Prozent vom Mietpreis belaufen. Die erste Zahlung wird üblicherweise sofort fällig. Die Restzahlung erfolgt etwa vier bis sechs Wochen vor Urlaubsbeginn. Von Angeboten mit unglaubwürdigen Rabatten bei Sofortzahlung sollten Urlaubsgäste absehen. „Winken große Rabatte bei sofortiger Zahlung oder wird ein unverhältnismäßig hoher Anzahlungsbetrag gefordert, können das Indizien dafür sein, dass ein Vermieter unseriös oder mit betrügerischen Absichten agiert“, sagt Tobias Wann, Vorsitzender des Deutschen Ferienhausverbands. Urlaubsgäste sollten darauf achten, dass die Preisangaben transparent und nachvollziehbar sind. „Auch wenn Vermieter dazu verpflichtet sind, Endpreise anzugeben, die alle anfallenden Nebenkosten enthalten, ist es sinnvoll, den Gesamtbetrag auf versteckte Kosten zu prüfen“, ergänzt Wann.
2. Sichere Zahlungswege wählen
Auf dem privaten Mietmarkt ist ein umsichtiger Umgang mit Zahlungen essenziell. Urlauber zahlen am besten per Scheck, Paypal, Überweisung oder Kreditkarte. Dagegen sind Bargeld-Transfers über Western Union oder MoneyGram nicht zu empfehlen: Diese Zahlungen können nicht nachverfolgt werden. Vorsicht ist geboten, wenn Zahlungen auf verschiedene ausländische Konten gehen sollen. „Hat ein Vermieter einen Wohnsitz in Belgien, ein Chalet in der Schweiz und ein Bankkonto in Portugal sollten Interessenten genau hinsehen, ob es bei der Vermietung mit rechten Dingen zugeht“, empfiehlt Wann.
3. Inventarliste sorgfältig ausfüllen
Um sich gegen Schäden abzusichern, fordern einige Ferienhausvermieter Kautionszahlungen. Die Höhe der Kaution hängt von der Objektgröße und der Ausstattung ab und ist noch vor Vertragsabschluss klar zu kommunizieren. Urlaubsgäste sollten vor Ort auf eine Inventarliste bestehen. Diese erfasst zu Beginn des Urlaubs, welche Alltagsgegenstände in der Ferienwohnung vollständig vorhanden und unversehrt sind. Je präziser die Bestandsaufnahme desto besser, um sich gegen spätere Forderungen abzusichern. „Kann ein Urlaubsgast nicht nachweisen, dass der Mangel bereits vor dem Aufenthalt bestanden hat, kann er kaum darauf hoffen, dass ihm die gesamte Kaution zurückerstattet wird“, bestätigt Göran Holst, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied des DFV.
4. Stornogebühren beachten
Die Reise ist gebucht, aber der Gast kann sie nicht antreten. In diesem Fall sollte der Urlaubsgast seinen Rücktrittswunsch schriftlich kundtun. Die Höhe der Stornogebühren wird üblicherweise im Vorfeld mit dem Vermieter geregelt oder ist in den Vermittler-AGB festgelegt. Eine Staffelung ist auch auf dem Ferienhausmarkt üblich und bewegt sich je nach Vorlauf zwischen zehn und 90 Prozent der Gesamtmiete. Bei hohen Mietsummen empfiehlt sich eine Reiserücktrittsversicherung. Einige Versicherer haben Pakete für die Ferienhausbranche geschnürt, die auch Stornierungen absichern. „Bei Privatbuchung empfehlen wir immer direkt beim Vermieter nachzufragen, falls im Mietvertrag keine Stornogebühren angegeben sind“, sagt Holst. Ist keine Regelung getroffen, greift das Mietrecht für Ferienwohnungen. In diesem Fall ist die volle Miete zu bezahlen, abzüglich jener Kosten, die der Vermieter durch den Leerstand einspart. Zu den abzugsfähigen Aufwendungen gehören Kosten für Endreinigung, Wasser oder Strom. Die anfallenden Stornokosten betragen demnach zwischen 90 bis 95 Prozent vom Mietpreis. Allerdings ist der Vermieter auch verpflichtet, sich um einen neuen Mieter zu bemühen. Wird die Ferienwohnung erneut für den Zeitraum vermietet, entfallen die Stornokosten für den Urlaubsgast.
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Datum: 14.02.2017 - 12:02 Uhr
Sprache: Deutsch
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