Arzthaftungsrecht und Medizinrecht: Rechtsanwälte Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor Landgericht Cottbus!
ID: 1456876
Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Landgericht Cottbus
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Nicht erkannte Promyelozytenleukämie, 100.000,- Euro, LG Cottbus, Az.: 3 O 362/13
Chronologie:
Die Patientin litt seit Herbst 2012 unter einem deutlichen Leistungsabfall. Sie begab sich zu ihrem Hausarzt, dem Beklagten zu 1), der sie als Hypochonder abtat. Insbesondere erhob er keine weitergehenden Befunde. Ab Frühjahr 2013 kam es zu einem weiteren Leistungsabfall, auf den wiederum nicht reagiert wurde. Erst im Mai 2013 erfolgte eine weitergehende Diagnostik, die eine Promyelozytenleukämie ergab. Am 11. Juni 2013 verstarb die Patientin nach mehrwöchiger Chemotherapie.
Verfahren:
Das Landgericht Cottbus hat den Vorfall gutachterlich überprüfen lassen. Der vom Gericht bestellte Sachverständige stellt im Ergebnis fest, dass die Patientin zu einem Onkologen hätte überwiesen werden müssen. Es sei zumindest zu einer Verzögerung der Chemotherapie um vier bis fünf Wochen gekommen. Das Gericht hat den Parteien daraufhin einen Vergleichsvorschlag über pauschal rund 100.000,- Euro unterbreitet.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Verzögerte Karzinomdiagnosen haben oftmals erhebliche Konsequenzen für den Betroffenen, so wie hier. Wäre die Chemotherapie früher begonnen worden, hätten für die verstorbene Patientin durchaus Chancen zum Überleben bestanden, meint der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Kurfürstendamm 217, 10719 Berlin
Datum: 15.02.2017 - 15:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1456876
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dirk Dr Ciper
Stadt:
Berlin
Telefon: 0211556207
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
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Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im
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