Nüßlein/Michalk: Wir schließen Gerechtigkeitslücken in der Krankenversicherung

Nüßlein/Michalk: Wir schließen Gerechtigkeitslücken in der Krankenversicherung

ID: 1457478
(ots) - Wichtige Maßnahmen zu Gunsten von Müttern in GKV
und PKV beschlossen

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag mit dem Heil- und
Hilfsmittelversorgungsgesetz auch familienpolitisch bedeutsame
Regelungen beschlossen. Dazu erklären der stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, und die
gesundheitspolitische Sprecherin Maria Michalk:

"Wir haben heute mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz
zwei Regelungen beschlossen, mit denen Gerechtigkeitslücken in der
Gesetzlichen (GKV) und Privaten Krankenversicherung (PKV) geschlossen
werden, über die Frauen lange geklagt hatten.

In der GKV werden künftig pauschal drei Jahre für jedes Kind auf
die Vorversicherungszeit der Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
angerechnet. Das betrifft leibliche Kinder, Adoptivkinder,
Stiefkinder sowie Pflegekinder.

Hintergrund der Regelung ist, dass Personen mit Anspruch auf eine
gesetzliche Rente nur dann Zugang zur KVdR haben, wenn sie seit der
erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des
Rentenantrags mindestens 9/10 der zweiten Hälfte des Zeitraums
(Vorversicherungszeit) selbst Mitglied in GKV oder familienversichert
waren. Dies kann zur Folge haben, dass wegen der Betreuung von
Kindern diese Vorversicherungszeit nicht erfüllt wird, weil das
betreuende Elternteil in dieser Zeit nicht gesetzlich
krankenversichert war. Dies hat in vielen Fällen insbesondere für
Mütter zu unbilligen Härten geführt, denn ihnen war es als
Rentnerinnen dann nur möglich, sich in der GKV zu wesentlich
ungünstigeren Bedingungen freiwillig zu versichern.

Durch die Neuregelung werden künftig viele der betroffenen Mütter
die notwendigen Vorversicherungszeiten für die KVdR erfüllen und
dadurch bei ihren Krankenversicherungsbeiträgen entlastet.



In der PKV wird es künftig selbstständig tätigen Frauen
ermöglicht, sich während der gesetzlichen Schutzfristen nach dem
Mutterschutzgesetz abzusichern und Mutterschaftsleistungen in Höhe
des Krankengeldes zu erhalten. In dieser Hinsicht werden die
Möglichkeiten für eine finanzielle Absicherung von privat
krankenversicherten, selbstständig erwerbstätigen Frauen denen der
gesetzlich Versicherten angeglichen.

Da vielen privat krankenversicherten, selbstständig erwerbsfähigen
Frauen die Kompensation eines Verdienstausfalls von in der Regel 14
Wochen aus eigenen Mitteln nicht möglich ist, hatten die Betroffenen
bisher oftmals keine Möglichkeit, ihre berufliche Tätigkeit während
der gesetzlichen Schutzfristen für Schwangere zu reduzieren oder
einzustellen. Die Neuregelung ermöglicht privat krankenversicherten,
selbstständig erwerbsfähigen Frauen, während der letzten Wochen vor
und der ersten Wochen nach der Entbindung unabhängig von finanziellen
Erwägungen zu entscheiden, ihrer beruflichen Tätigkeit nicht oder nur
eingeschränkt nachzugehen. Die Regelung dient damit dem
gesundheitlichen Schutz der betroffenen Frauen und ihrer Kinder."



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Telefon: (030) 227-52360
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Datum: 16.02.2017 - 14:52 Uhr
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