Vorratsdatenspeicherung schadet der Medienfreiheit
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Vorratsdatenspeicherung schadet der Medienfreiheit
Medienverbände und -unternehmen wenden sich an das Bundesverfassungsgericht
Zugriffsbegrenzungen sieht das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen als Mindestanforderungen an einen wirksamen Quellenschutz an. Voraussetzung für einen Zugriff auf die gespeicherten Kontaktdaten eines Journalisten müsse zum Beispiel sein, dass der Journalist verdächtigt wird, selbst an einer Straftat beteiligt zu sein, und dass eine Beschlagnahme nicht unverhältnismäßig ist. Nach dem Cicero-Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann so beispielsweise die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses nicht genügen, um den Quellenschutz durch Beschlagnahme und Durchsuchung aufzuheben. Darüber hinaus fordert das Bündnis in seinem Schreiben die Gleichstellung von Journalisten mit Abgeordneten und Ärzten beim Schutz der Berufsgeheimnisträger.
Das Bündnis warnt: "Versiegen die Quellen, sind Presse und Rundfunk blind und wird mit ihnen die Demokratie beschädigt. Unterbleibt ein effektiver Quellenschutz, werden die Medien in ihrem Kern getroffen."
Bei Rückfragen:
DJV-Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hendrik Zörner
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13
E-Mail: djv@djv.de
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Datum: 15.12.2009 - 14:06 Uhr
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