Zugangserschwerungsgesetz aufheben

Zugangserschwerungsgesetz aufheben

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Zugangserschwerungsgesetz aufheben



(pressrelations) - >Zum rechtlichen Schwebezustand in Sachen Internetsperren bei kinderpornografischen Inhalten erklaeren der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Olaf Scholz sowie der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Doermann:

Der Schwebezustand um das Zugangserschwerungsgesetz und die BKA-Vertraege fuer Internetsperren muss ein Ende haben. Die SPD-Bundestagsfraktion wird einen Antrag zur Aufhebung des Gesetzes sowie der Vertraege einbringen.

Seit den populistischen Stoppschildvorschlaegen von Frau von der Leyen, den unserer Ansicht nach rechtswidrigen Sperrvertraegen zwischen BKA und Providern und dem schwierigen Gesetzgebungsverfahren begleitet uns eine intensive Diskussion ueber Risiken und Nutzen von Internetsperren. Letztlich unbestritten ist inzwischen, dass Internetsperren wenig effektiv, ungenau und mit geringem Aufwand zu umgehen sind. Sie sind deshalb nicht geeignet, Kinderpornografie im Internet wirksam zu bekaempfen. Zugleich schaffen sie eine Infrastruktur, die von vielen - zu Recht - mit Sorge gesehen wird.

Es ist richtig, auf das effektivere Instrument des Loeschens zu setzen, statt auf den symbolischen Stoppschildern zu bestehen. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte bei der Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetztes gegen den Widerstand der Union dafuer gesorgt, den zwingenden Vorrang des Loeschens in das Gesetz aufzunehmen - zu weitergehenden Festlegungen war die Union seinerzeit nicht bereit und hat vielmehr auf der Sperrung und der Umleitung auf einen Stopp-Server bestanden.

Offen ist immer noch, wie mit den bereits abgeschlossenen Vertraegen zwischen dem BKA und dem Grossteil der deutschen Internet-Provider zur Errichtung und Nutzung einer Sperrinfrastruktur umgegangen werden soll. Die SPD-Bundestagsfraktion hat von Anfang an die Position vertreten, dass diese Vertraege, die auf eine Initiative der damaligen Familienministerin von der Leyen zurueckgehen, rechtsstaatlichen Anforderungen nicht genuegen. Nur vor diesem Hintergrund hatten wir seinerzeit eine gesetzliche Regelung unterstuetzt, um umfangreiche Schutzbestimmungen zu Gunsten der Internetuser abzusichern, die in den Vertraegen gerade nicht enthalten sind. Zur Zeit ist hier ein Klageverfahren beim Verwaltungsgericht Wiesbaden anhaengig, das derzeit ruht aber eben noch nicht endgueltig abgeschlossen ist.



Die schwarz-gelbe Koalition hat sich im Koalitionsvertrag darauf verstaendigt, das Zugangserschwerungsgesetz fuer ein Jahr auszusetzen und nicht zu sperren. Ein Gesetz kann aber nicht einfach auf Zuruf ignoriert werden. Wenn ein Gesetz gilt, muessen sich alle daran halten. Das ist Grundlage unseres Rechtsstaates. Die Bundesregierung erklaert hierzu, sie wisse noch nicht, wie sie mit dem Gesetz umgehen werde. Das ist ein rechtsstaatlich unhaltbarer Zustand, abenteuerlich und nicht zu akzeptieren.

Aus diesen Gruenden wird die SPD-Bundestagsfraktion die Initiative zur Aufhebung des Gesetzes und der BKA-Vertraege ergreifen. Was wir darueber hinaus organisieren muessen, ist eine effektivere internationale Zusammenarbeit. Es muss selbstverstaendlich sein, kriminelle Internetangebote, wie dies bei der Wirtschaftskriminalitaet bereits heute moeglich ist, binnen Stunden oder weniger Tage zu loeschen und strafrechtlich zu verfolgen. Das gilt umso mehr, als die Taeter Staaten mit ausgebauter Internetinfrastruktur bevorzugen. Dazu zaehlen insbesondere die USA und europaeische Laender, mit denen Justiz und Polizei eng zusammenarbeiten. Zur effizienten Bekaempfung kinderpornografischer Inhalte sind nicht Internetsperren notwendig, sondern vielmehr die bessere technische und personelle Ausstattung der Polizeibehoerden, die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehoerden auf nationaler und insbesondere auf internationaler Ebene.

Notwendig ist es darueber hinaus, dass die Bundesfamilienministerin endlich eine Gesamtstrategie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung entwickelt und einen neuen "Aktionsplan II" auf den Weg zu bringt. Dies ist bislang allerdings noch nicht geschehen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat hierzu bereits in der vergangenen Wahlperiode umfangreiche konkrete Vorschlaege unterbreitet, die die Bundesregierung endlich aufgreifen sollte.


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drucken  als PDF  Noch lange nicht sicher genug Vorratsdatenspeicherung schadet der Medienfreiheit
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Datum: 15.12.2009 - 14:06 Uhr
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