Entwarnung: Beim Thema "Einheitenverordnung

Entwarnung: Beim Thema "Einheitenverordnung

ID: 145833

Die IT-Recht Kanzlei hat berichtet, dass ab dem 1.01.2010 ausschließlich die gesetzlichen Maßangaben verwenden werden dürften. Relevant wäre dies insbesondere für die Beschreibung von Elektronikartikeln gewesen, die bislang ganz überwiegend in Zoll erfolgt. Die geplante Neuregelung hat für viel (berechtigte) Kritik gesorgt. Der Gesetzgeber hat mittlerweile reagiert - nun darf also auch nach der Neufassung der EinhV mit einer anderen als der gesetzlichen Einheit geworben werden, sofern - wie schon bisher - die gesetzliche Einheit hervorgehoben ist.



(firmenpresse) - Die Neufassung von § 3 EinhV (http://www.gesetze-im-internet.de/einhv/__3.html) lautet nunmehr:

"Soweit nach den §§ 1 und 2 des Einheiten- und Zeitgesetzes Größen in gesetzlichen Einheiten anzugeben sind, ist die zusätzliche Verwendung anderer als der gesetzlichen Einheiten nur gestattet, wenn die Angabe in der gesetzlichen Einheit hervorgehoben ist."

Zum rechtlichen Hintergrund zu der am 02.10.2009 verkündeten Dritten Verordnung zur Änderung der Einheitenverordnung lesen Sie den folgenden Beitrag.





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