Wachstumsbeschleunigungsgesetz schnell verabschieden
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Wachstumsbeschleunigungsgesetz schnell verabschieden
Wirtschaftsaufschwung bedarf noch der konjunkturellen Flankierung durch den Staat
Die Konjunkturampeln in Deutschland stehen laut ifo auf "gelb". Der erwartete Wirtschaftsaufschwung von 1,7 Prozent im nächsten und 1,2 Prozent im übernächsten Jahr ist noch keineswegs garantiert und bedarf noch der konjunkturellen Flankierung durch den Staat. Dies leistet jetzt das Wachstumsbeschleunigungsgesetz.
Sein finanzieller Umfang beträgt rund 8,3 Mrd. ?, wovon allein rd. 4,6 Mrd. ? auf die Erhöhung des Kindergeldes bzw. des Kinderfreibetrages entfällt. Die Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung lassen sich nicht ohne weiteres beziffern, doch helfen sie gerade den Unternehmen, die mit Verlusten oder Schulden zu kämpfen haben oder in einer Umstrukturierung begriffen sind.
Anfang des Jahres wird zudem das Bürgerentlastungsgesetz mit einem Umfang von rund 9 Mrd. ? die Aufwendungen von Kranken- und Pflegeversicherungen steuerlich abzugsfähig machen. Zusammen mit dem Konjunkturpaket II erreicht der Gesamtumfang der Konjunkturunterstützung, die am 1. Januar 2010 wirkt, rd. 23,3 Mrd. ?, also etwa 1 Prozent des BIP. Damit leistet Deutschland auch gemessen an internationalen Maßstäben einen wesentlichen Beitrag, um die Krise in 2010 endgültig zu überwinden und auf einen soliden Wachstumspfad zurück zu kehren.
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Datum: 15.12.2009 - 18:35 Uhr
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