Rheinische Post: Uniper klagt gegen Auflagen für Kraftwerk Datteln
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eine neue Runde. Der Energiekonzern Uniper hat jetzt Klage gegen die
aus seiner Sicht zu scharfen Umweltauflagen beim
Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht, wie die in Düsseldorf
erscheinende "Rheinische Post" (Mittwochausgabe) aus Konzernkreisen
erfuhr. Konkret richtet sich die Klage gegen den aus Sicht von Uniper
viel zu geringen Grenzwert, den die Bezirksregierung für den
Quecksilber-Ausstoß von Datteln IV vorschreibt. Laut der
immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 19. Januar 2017 darf
Uniper das Kraftwerk nur betreiben, wenn der Ausstoß an Quecksilber
im Jahresmittel nicht höher als 0,002 Milligramm pro Kubikmeter Abgas
liegt. Dieser Grenzwert liegt deutlich unter den 0,01 Milligramm, die
der Gesetzgeber ab 2019 für Bestandsanlagen vorsieht. Uniper habe für
Datteln die Erreichung eines Grenzwertes von 0,004 Milligramm pro
Kubikmeter angeboten, hieß es weiter. Das sei der Bezirksregierung
aber zu wenig gewesen.
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Datum: 21.02.2017 - 18:05 Uhr
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