NRW-Innenminister Jäger: "Rückführungsabkommen mit nordafrikanischen Staaten sind praxisuntauglich"
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Nordrhein-Westfalen, hält eine Auswertung von Handydaten bei
Flüchtlingen im Einzelfall für sinnvoll: "Ein Zugriff wäre zu
rechtfertigen, wenn die Identität verschleiert wird. Dann kann es im
Einzelfall sinnvoll sein zu schauen, mit wem kommuniziert wird, in
welcher Sprache und in welchem Land. Das können dann Hinweise auf die
wahre Identität sein", sagte der SPD-Politiker im phoenix-Interview.
Bisher habe man nur durch Befragungen Rückschlüsse auf die Herkunft
ziehen können. Da ein großer Anteil der Flüchtlinge, die nach
Deutschland kommen, keine Pässe mehr habe, sei es entscheidend, dass
Passersatzpapiere möglichst schnell ausgestellt werden könnten. "Mit
Nordafrika gibt es Rückführungsabkommen der Bundesregierung, die
völlig praxisuntauglich sind", so Jäger weiter.
Damit Sozial- und Ausländerbehörden Zugriff auf persönliche Daten
nehmen können, müsse zunächst eine Rechtsgrundlage geschaffen werden.
Jäger: "Das ist ein Gundrechtseingriff, der gilt dann für jedermann,
nicht nur für Flüchtlinge. Ich würde sowas immer bei den
Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaft und Polizei, belassen und
nicht auf Behörden übertragen, die mit Sicherheit gar nichts zu tun
haben." Die Politik solle auch nicht den Eindruck vermitteln, dass
ein Fall wie von Anis Amri verhinderbar gewesen wäre. "Aber was heute
nicht mehr ginge ist, so wie Herr Amri mit vielen Identitäten in
Deutschland unterwegs zu sein, weil es inzwischen eine gut vernetzte
Datenbank gibt, wo auffallen würde, wenn jemand versuchen würde, sich
zweimal als Asylbewerber zu melden", sagte Jäger.
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Datum: 22.02.2017 - 10:30 Uhr
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