Vermieterbescheinigung - Vermieter muss Bescheinigung ausstellen
ID: 1460214
Wer umzieht muss sich innerhalb 2 Wochen an- bzw. ummelden. Dazu wird eine Vermieterbescheinigung benötigt, welche der Vermieter nach BMG §19 verpflichtend ausstellen muss.
Bildquelle: fotolia.com 74585072©chrupka(firmenpresse) - Seit dem 01.11.2015 sind Vermieter nach dem BMG (Bundesmeldegesetz) § 19 verpflichtet, ihrem/ihren Mieter/-n innerhalb von 2 Wochen eine Vermieterbescheinigung auszustellen. Versäumt dies der Vermieter, oder verweigert er dies sogar, so kann nach §54 BMG ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro verhängt werden.
Gesetzesänderung zum 01.11.2016: Vermieterbescheinigung nur noch beim Einzug
Im November 2015 wurde die "Vermieterbescheinigung" wieder eingeführt. Der erste Gesetzestext umfasste die Verpflichtung der Vermieter, bei Aus- bzw. Einzug dem jeweiligen Mieter eine Vermieterbescheinigung auszustellen. Von dieser Regelung ist der Gesetzgeber wieder etwas abgerückt. Ab dem 01.11.2016 gilt nun, dass nur noch beim Einzug eines neuen Mieters eine Vermieterbescheinigung ausgestellt werden muss.
Ohne diese Bescheinigung kann keine Anmeldung bei der Meldebehörde erfolgen.
Die Vermieterbescheinigung muss Name und Anschrift des Wohnungsgebers (oder, falls dieser nicht Eigentümer der Wohnung ist, auch Name des Eigentümers), das Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung, sowie Name/-n der meldepflichtigen Person/-en enthalten.
Ab Einzug des neuen Mieters hat der Vermieter max. 2 Wochen Zeit, die Vermieterbescheinigung an den Mieter zu übergeben. Am einfachsten ist es, die Vermieterbescheinigung gleich mit dem Mietvertrag auszuhändigen. So kann es nicht passieren, dass dies vergessen wird.
Bei Untervermietung ist der Hauptmieter (als Wohnungsgeber) verpflichtet, seinem Untermieter eine Vermieterbescheinigung auszustellen. Zu den o. g. Angaben in der Vermieterbescheinigung muss zusätzlich der Name des Wohnungseigentümers (jedoch nicht dessen Anschrift) angegeben werden.
Wird die Wohnung nur für einen Zeitraum von max. sechs Monaten von einem Mieter bezogen, der bereits mit seinem Wohnsitz im Inland gemeldet ist, so ist keine Vermieterbescheinigung erforderlich. Auch muss sich der Mieter in diesem Fall nicht an- oder ummelden. Bei einem längeren Verbleib in der Wohnung, hat nach Ablauf der sechs Monate die Anmeldung innerhalb von 2 Wochen (inklusive Vermieterbescheinigung) zu erfolgen.
Wer eine Vermieterbescheinigung aus "Gefälligkeit" nur zum Schein ausstellt (BMG § 19 Abs. 6), dem droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro (BMG § 54).
Quellenangaben: BMG - www.gesetze-im-internet.de/bmg
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
vermieterbescheinigung
formular
einwohnermeldeamt
vermieter
mieter
mietwohnungen
vermieterbescheinigung-vorlage
wohnungssuche
immobilien
gesetz
informationen
vermietung
untervermietung
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Am Kräherwald 153, 70193 Stuttgart
Datum: 23.02.2017 - 16:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1460214
Anzahl Zeichen: 2849
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sascha Bauer
Stadt:
Stuttgart
Telefon: 0711-722 36 892
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 752 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Vermieterbescheinigung - Vermieter muss Bescheinigung ausstellen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Residence Immobilien OHG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Gratulation zum 10-jährigen Firmenjubiläum Es darf gratuliert werden. Seit 10 Jahren ist das Team von Residence Immobilien erfolgreich für ihre Kunden am Stuttgarter Immobilienmarkt tätig. Viele Wohnungen und Häuser wechselten in dieser Zeit die Eigentümer. Für viele glückliche Gesichter,
Darf der Vermieter einen Schlüssel zurückbehalten und die Wohnung betreten? ...
Mietrecht: Darf der Vermieter einen Wohnungsschlüssel zurückbehalten? NEIN, darf er nicht. Auch wenn dies bei Vermietern noch immer eine weit verbreitete Meinung ist. Der Vermieter darf nicht stillschweigend Schlüssel zurückbehalten. Alle vorhandenen Wohnungsschlüssel sind dem Mieter auszuhÃ
Die Räum- und Streupflicht - " lästiges Schneeräumen" ...
Eigentümer und ggfs. Mieter unterliegen der gesetzlichen Räum- und Streupflicht. Diese besagt, dass bei Schneefall zwischen ca. 7.00 Uhr und 20.00 Uhr geräumt und gestreut sein muss. Streusalz darf nur noch in Ausnahmefällen verwendet werden. Die Räum- und Streupflicht ist Landesrecht, im S
Weitere Mitteilungen von Residence Immobilien OHG
Die Erwerberhaftung - Fallstrick bei der Übernahme insolventer Unternehmen. ...
Regelmäßig kommt es auch vor, dass Gläubiger wie Finanzamt und Krankenkassen einen Insolvenzantrag stellen. Oder sie drohen damit, falls der Schuldner nicht selbst zu Gericht geht und seine Situation bereinigt. Häufig besteht auch Interesse das Unternehmen fortzuführen, weil es durchaus pro
Schüler sollten noch vor Schulabschluss an die Berufsunfähigkeitsversicherung denken ...
23.02.2017. Viele Schüler stehen in wenigen Monaten vor dem Schulabschluss und anschließend vor Beginn einer Ausbildung. Eltern, deren Kinder einen handwerklichen oder sozialen Beruf erlernen wollen, können für ihre Kinder die sehr wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung oft noch als Schüler b
Schadensersatz: Was fällt unter Personengroßschäden? ...
Eine rechtlich verbindliche Definition der Personengroßschäden gibt es nicht. Der Begriff wurde von der Versicherungswirtschaft geprägt. Darunter zählen die Schäden, aus denen sich hohe Schadensersatzforderungen ergeben. Je nach Versicherung gilt hier ein Grenzwert von 50.000 oder 100.000 Euro
Die Tricks der Taschendiebe beim Karneval und Fasching ...
21.02.2017. Gut gelaunt beim Karneval. Doch Vorsicht: Für Taschendiebe ist das Gedränge beim Karneval oder den Faschingsumzügen ein Eldorado. In den Menschenmassen können sie blitzschnell und unbemerkt ihrem „Handwerk“ nachgehen und notfalls schnell im Gedränge untertauchen. Neben alten Tri




