Pflichten und Empfehlungen zu Gebrauch von Winterreifen
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In Deutschland gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht.
In der Bundesrepublik wird ein Bußgeld von 20 Euro erhoben, wenn das Kraftfahrzeug nicht den klimatischen Bedingungen angepasst ist. 40 Euro werden fällig, wenn es zu einem Unfall kommt. Außerdem weigern sich auch die Kfz-Versicherungen in diesem Fall Kosten zu übernehmen und weisen dem unbedachten Fahrzeughalter eine Mitschuld zu, wenn nachweislich keine wintertaugliche Ausrüstung im Gebrauch war. Einige Rechtsprechungen gehen sogar von Fahrlässigkeit aus.
Unter wintertauglicher Ausrüstung versteht man dabei jedoch nicht einfach nur den Gebrauch irgendwelcher Winterreifen. Diese müssen bestimmten Ansprüchen genügen. Beispielsweise dürfen sie nicht zu stark abgefahren sein und keine zu starken Verschleißspuren aufweisen. Als empfohlene Richtlinie für die Profiltiefe gelten dabei 4 Millimeter, die gesetzliche Verschleißgrenze liegt bei 1,6 Millimetern. Versäumt der Fahrzeughalter, diese Richtlinien zu beachten, so wird er im Schadensfall auch Schwierigkeiten mit seinem Kfz-Versicherer bekommen.
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Datum: 16.12.2009 - 10:03 Uhr
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