Novellierung des Urhebervertragsrechts / BDZV: Kündigung der "Gemeinsamen Vergütungsregeln" ist zwingend geboten
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hat die mit den Gewerkschaften Deutscher Journalisten-Verband und dju
in ver.di abgeschlossenen "Gemeinsamen Vergütungsregeln" (GVR) für
freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an
Tageszeitungen für den Text- wie für den Fotobereich gekündigt.
Anlass ist das "Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs
der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung", das
am 1. März in Kraft tritt.
Wie der Vorsitzende des Sozialpolitischen Ausschusses des BDZV,
Georg Wallraf, erläutert, habe der BDZV mit seinen Landesverbänden
und Mitgliedsunternehmen zu den ganz wenigen Nutzervereinigungen
gezählt, die bereit gewesen seien, gemäß dem 2002 verabschiedeten
neuen Urhebervertragsrecht Gemeinsame Vergütungsregeln abzuschließen.
"Damit haben wir seinerzeit Neuland betreten", sagt Wallraf. Die nun
erfolgte Kündigung sei jedoch zwingend geboten, weil die
Gesetzesnovellierung ab 1. März ein sogenanntes Verbandsklagerecht
einführe. Dieses ersetze die GVR als Maßstab für die Ermittlung
angemessener Honorare und werde künftig Grundlage eines zwingenden
und unflexiblen Vertragsregimes, unter dem die Mitgliedsunternehmen
ihre Vereinbarungen mit freien hauptberuflichen Journalisten
schließen müssten.
"Die Basis für den Abschluss der GVR ist somit weggefallen",
betont Wallraf. "Der BDZV ist aber auch nach dieser Kündigung bereit,
mit den Gewerkschaften in neue Gespräche darüber einzutreten, wie
künftig Gemeinsame Vergütungsregeln unter Berücksichtigung der neuen
Gesetzessystematik und der damit zusammenhängenden Gesetzesfragen
aussehen können."
Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
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Datum: 28.02.2017 - 12:44 Uhr
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