Rheinische Post: 27.000 Ausländern wurde 2016 das Arbeiten in Deutschland untersagt
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vergangenen Jahr die Anträge von 27.000 Ausländern zur
Arbeitsaufnahme abgelehnt, weil für die ihnen angebotenen Jobs auch
Inländer zur Verfügung standen oder die Jobs unterbezahlt waren. Das
geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der
Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die der der in Düsseldorf
erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitagausgabe) vorliegt. Demnach
wurden 2016 im Zuge der so genannten Vorrangprüfung mehr als doppelt
so viele Anträge von Flüchtlingen und Drittstaatlern auf eine
Beschäftigung in Deutschland abgelehnt als zwei Jahre zuvor.
Allerdings seien seit 2014 auch erheblich mehr Anträge gestellt
worden, erklärte die BA auf Anfrage. Die Zahl der Zustimmungen für
Drittstaatler zur Arbeitsaufnahme sei von knapp 68.000 im Jahr 2014
auf 215.000 im Jahr 2016 gestiegen, sagte eine BA-Sprecherin.
KONTEXT
Eine Arbeitserlaubnis setzt voraus, dass die BA vorher prüft, ob
bevorrechtigte Inländer für einen angebotenen Job zur Verfügung
stehen (Vorrangprüfung) und Flüchtlinge zu ungünstigeren Bedingungen
als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden
(Lohndumping). Im August 2016 wurde die Vorrangprüfung in 133 der 156
Arbeitsamtsbezirke für drei Jahre ausgesetzt, um Jobchancen für
Flüchtlinge zu steigern. Dadurch würden jetzt nur noch sechs Prozent
der Anträge auf Arbeitsaufnahme abgelehnt, zuvor waren es 40 Prozent,
so die BA. Grünen-Politiker Volker Beck sieht dennoch weiteren
Reformbedarf. "Die bürokratische Vorrangprüfung sollte so weit wie
möglich abgeschafft werden", sagte Beck.
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Datum: 03.03.2017 - 00:00 Uhr
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