Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Facebook
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Entscheidung in der Sache. Die Richter waren nicht bereit, den
Aufwand des Internet-Riesens und die Verletzung des
Persönlichkeitsrechts des Flüchtlings bei einer Entscheidung über
eine einstweilige Verfügung abzuwägen. Das ist angesichts der
grundlegenden Bedeutung nachvollziehbar. Der Betreiber des sozialen
Netzwerks bietet seinen Nutzern eine Plattform, auf der diese ihre
Inhalte publizieren. Wie weit die Verantwortung des US-Unternehmens
für diese Inhalte reicht, ist gesetzlich nicht klar definiert - schon
gar nicht über Ländergrenzen hinweg. Facebook verbindet Nutzer und
bietet ihnen eine Kommunikationsplattform. Es moderiert die Beiträge
nicht, bewertet nur wenig (Nacktfilter, Jugendschutz etc.). Eine
echte Zensur findet nicht statt. Wenn Nutzer also gegen Gesetze
verstoßen: Inwieweit ist Facebook verantwortlich, wie viel Aufwand
muss das Netzwerk betreiben? Diese Frage kann nicht auf die Schnelle
beantwortet werden. Vielleicht noch nicht einmal in einer
Hauptverhandlung. Womöglich ist am Ende der Gesetzgeber gefragt.
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Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
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Datum: 07.03.2017 - 21:00 Uhr
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