Bündnis aus Umweltorganisationen, Wirtschaftsverbänden und der Gewerkschaft NGG fordert Zielquote

Bündnis aus Umweltorganisationen, Wirtschaftsverbänden und der Gewerkschaft NGG fordert Zielquote für Mehrweggetränkeverpackungen im Verpackungsgesetz

ID: 1464928
(ots) - Einwegpolitik von Umweltministerin Barbara
Hendricks muss gestoppt werden - Verpackungsgesetz muss Mehrweg
fördern, anstatt es untergehen zu lassen - Mehrwegorientierte
Verbände fordern Mehrwegquote, Kennzeichnung auf dem Produkt und
Ausweitung der Einwegpfandpflicht auf Säfte und Nektare

Am 9. März steht die Zukunft des deutschen Mehrwegsystems für
Getränkeverpackungen auf dem Spiel. Die Bundestagsabgeordneten
beraten in der ersten Lesung über den aktuellen Entwurf des
Verpackungsgesetzes. Umweltministerin Barbara Hendricks hat zuvor die
Zielquote für ökologisch vorteilhafte Mehrweggetränkeverpackungen
ersatzlos gestrichen. Mit dieser Entscheidung entzieht sie dem
weltweit größten Mehrwegsystem jede politische und rechtliche
Unterstützung. Das Bündnis aus Deutscher Umwelthilfe (DUH), Stiftung
Initiative Mehrweg, mehrwegorientierten Wirtschaftsverbänden und der
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten fordert, anstatt das
Mehrwegsystem zu demontieren, wirksame Maßnahmen zu dessen Schutz
festzulegen. Hierzu sind folgende vier Maßnahmen erforderlich: eine
verbindliche Mehrwegquote von 72 Prozent, eine Kennzeichnung von
Getränkeverpackungen mit dem Wort "Einweg" und "Mehrweg" auf dem
Produkt, die Ausweitung der Pfandpflicht auf
Einweggetränkeverpackungen für Fruchtsäfte und Nektare sowie eine
Abgabe auf Einweg in Höhe von 20 Cent zusätzlich zum Pflichtpfand.
Ohne diese wichtigen Ergänzungen sollten die Bundestagsabgeordneten
dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des
Verpackungsgesetzes sieht - anders noch als die geltende
Verpackungsverordnung - keine Mehrwegquote mehr vor, die es zu
erreichen gilt. Damit wird das erklärte Ziel des Gesetzentwurfs,
Verpackungsabfälle zu vermeiden, in einem zentralen Punkt verfehlt
und zu Gunsten des Recyclings von Einwegplastikflaschen und Dosen


aufgegeben. Dies widerspricht der verbindlichen Abfallhierarchie des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes, welche die Abfallvermeidung und
Wiederverwendung von Verpackungen dem Recycling voranstellt. Vor dem
Hintergrund des aktuellen Ausstiegs von Coca-Cola aus dem
Mehrwegsystem, der auf 42 Prozent gesunkenen Mehrwegquote sowie des
wachsenden Anteils von Dosen auf mehr als fünf Prozent, wäre die
Abschaffung der Mehrwegquote ein fatales politisches Signal. Die
"Mehrweg-Allianz" fordert deshalb statt der Streichung der Zielquote
für Mehrweggetränkeverpackungen deren Beibehaltung bei 72 Prozent und
die Verknüpfung mit politischen Maßnahmen für den Fall der
Nichterreichung. Eine solche politische Maßnahme wäre die Einführung
einer Lenkungsabgabe auf unökologische Einweggetränkeverpackungen in
Höhe von 20 Cent, wie diese bei Alkopops seit Jahren besteht.

Eine aktuelle Umfrage der TNS Emnid GmbH belegt, dass auch mehr
als zehn Jahre nach der Einführung des Einweg-Pfandes nur 45 Prozent
der Bevölkerung wissen, dass es neben bepfandeten Mehrwegflaschen
auch bepfandete Einwegflaschen gibt. Um die bestehenden
Verwechslungsrisiken zwischen Mehrweg- und Einweggetränkeverpackungen
für Verbraucher zu minimieren, plant Umweltministerin Hendricks eine
Kennzeichnung von Getränkeverpackungen in der Nähe des Produktes.
Allerdings gibt es im Gesetzentwurf Schlupflöcher für Discounter wie
ALDI und LIDL, die sie praktisch komplett von der Verantwortung
befreien, Verbraucher ernsthaft aufzuklären. Ihnen ist es bei
ausschließlichem Angebot von Einweggetränkeverpackungen möglich, ihre
gesamte Verkaufsfläche mit nur einem einzigen Hinweisschild zu
kennzeichnen. Weil der mehrwegorientierte Getränkehandel ein
Mischsortiment von Mehrweg- und Einweggetränkeverpackungen anbietet,
ist er zur Kennzeichnung jeder einzelnen Stellfläche gezwungen.
Dadurch werden diejenigen ökonomisch benachteiligt, welche eigentlich
gefördert werden sollten. Deshalb ist eine Kennzeichnung auf dem
Produkt die einzig sinnvolle Lösung. Diese Einschätzung teilen die
Bundesländer und haben Barbara Hendricks aufgefordert, eine
Kennzeichnung auf dem Produkt umzusetzen.

Ökologisch führt die von Barbara Hendricks vorangetriebene
Einwegpolitik zu immer größeren Abfallbergen und der Verschwendung
wertvoller Ressourcen: Schon jetzt werden für mehr als 17 Milliarden
Einweg-Plastikflaschen pro Jahr in Deutschland über 600.000 Tonnen
Rohöl und Erdgaskondensate verbraucht und mehr als elf Milliarden
Kilowattstunden Energie eingesetzt. Mit dieser Energiemenge könnten
alle Einwohner Berlins ein Jahr lang mit Strom versorgt werden. Würde
man alle alkoholfreien Getränke ausschließlich in Mehrweg- statt in
Einwegflaschen abfüllen, ließen sich jedes Jahr 1,25 Millionen Tonnen
CO2 einsparen. Das entspricht dem CO2-Ausstoß von 575.000
Mittelklassewagen, die im Durchschnitt 15.000 Kilometer pro Jahr
fahren. Dieser wichtige Beitrag von Mehrwegflaschen zur Erreichung
der deutschen Klimaschutzziele steht durch die Streichung der
Mehrwegzielquote auf dem Spiel.

Die Einwegpolitik der Umweltministerin gefährdet auch mehr als
145.000 überwiegend regionale Arbeitsplätze. Wird die Mehrwegquote
gestrichen, werden Investitionsentscheidungen im Mehrwegbereich
erschwert oder verhindert. Wenige Discounter und multinationale
Getränkeproduzenten werden die Nutznießer sein. Zahlreiche
mittelständische Abfüller, der Getränkefach- und Einzelhandel, sowie
in beachtlichem Umfang die Arbeitnehmer im Mehrwegbereich, werden
hingegen die Verlierer einer solchen Entwicklung sein. Darüber hinaus
sollte die Einwegpfandpflicht auf Säfte und Nektare ausgeweitet
werden, um die Mehrwegprodukte in diesem Bereich zu stützen. Im von
der Einwegpfandpflicht befreiten Saft- und Nektarbereich ist die
Mehrwegquote inzwischen unter fünf Prozent abgestürzt, wobei sie in
den Getränkesegmenten mit einer Pfandpflicht auf Einwegverpackungen
dagegen zwischen 20 und 80 Prozent liegt. Hinzu kommt, dass niemand
nachvollziehen kann, warum dieselbe Einwegplastikflasche mit Cola
bepfandet, aber mit Saft unbepfandet sein soll. Die Pfandpflicht
sollte nicht nach dem Inhalt, sondern anhand der Verpackungsart
festgelegt werden. Doch Barbara Hendricks möchte die völlig
unverständlichen und kontraproduktiven Ausnahmen von Säften und
Nektaren aus der Einwegpfandregelung beibehalten.
Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen werden nach der
Verpackungsverordnung jedoch als ökologisch nicht vorteilhafte
Verpackungen eingestuft und sollten daher grundsätzlich und
unabhängig vom Füllgut einer Pfandpflicht unterliegen.

Links: Hintergrundinformationen zu Mehrweggetränkeverpackungen
http://www.duh.de/mehrweg_klimaschutz0/vorteile-von-mehrweg/
Fakten- und Forderungspapiere zu Mehrweggetränkeverpackungen
http://l.duh.de/p080317



Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.
0171 3649170, resch@duh.de

Clemens Stroetmann, Staatssekretär a.D., Geschäftsführer Stiftung
Initiative Mehrweg
030 330083850, info@stiftung-mehrweg.de

Günther Guder, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes des
Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V.
0172 2424950, guder@bv-gfgh.de

Roland Demleitner, Geschäftsführer des Verbandes Private Brauereien
Deutschland e.V.
0171 5311444, info@private-brauereien-deutschland.de

Andreas Vogel, Vorsitzender des Verbands des Deutschen
Getränke-Einzelhandels
0171 8611011, vogel@getraenke-einzelhandel.de

Jonas Bohl, Pressestelle der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
0151 17480844, presse@ngg.net

DUH-Pressestelle
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf 030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

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