Dieselgate: OLG Braunschweig macht Musterkläger gegen VW bekannt und eröffnet Musterverfahren
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soeben per E-Mail vorab mitgeteilt, dass es die DEKA Investment GmbH
zum Musterkläger benannt hat. Damit hat das Gericht das
Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Volkswagen AG eröffnet.
Damit erhalten VW-Aktionäre, Porsche-Aktionäre sowie Erwerber von
Derivaten auf VW-Aktien ab sofort die Möglichkeit
Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG zum Musterverfahren
anzumelden. Laut Pressemitteilung des OLG Braunschweig beläuft sich
die geltend gemachte Schadenssumme der 1.470 ausgesetzten
Anlegerklagen auf insgesamt rund 1,9 Mrd. Euro. Darüber hinaus sind
ca. weitere 70 Verfahren gegen die Volkswagen AG beim Landgericht
Braunschweig anhängig, über deren Aussetzung das Landgericht
Braunschweig noch entscheiden wird. Das Gesamtvolumen der beim
Landgericht Braunschweig anhängigen insgesamt rund 1.540
Schadensersatzklagen von Anlegern gegen die Volkswagen AG beziffert
sich auf ca. 8,8 Mrd. Euro.
"Auf diese Möglichkeit hatten viele Anleger bereits lange
gewartet", erläutert Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht der mzs Rechtsanwälte Düsseldorf. "Schließlich
besteht erst jetzt die Möglichkeit der Anmeldung von
Schadensersatzansprüchen , welche deutlich kostengünstiger ist als
eine eigene Klage", so Dr. Meschede weiter. Die Anmeldung hemmt den
Lauf der Verjährung, so dass der Schadensersatzanspruch bis zum
Ausgang des Musterverfahrens gesichert wird.
"Aktionären, die nicht rechtsschutzversichert sind, empfehlen wir
daher im Regelfall ihren möglichen Schadensersatzanspruch nunmehr zum
Musterverfahren anzumelden statt zu klagen", so Dr. Meschede.
Kursdifferenzschaden von rund 60 Euro pro Aktie
Gute Chancen auf die erfolgreiche Geltendmachung von
Schadensersatz erkennt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht
vor allem für die Aktionäre, die VW-Aktien nach dem 23. Mai 2014
erworben und bis zum Bekanntwerden des Abgasskandals am 18.09.2015
gehalten haben. "Vielversprechend ist die Geltendmachung des
sogenannten Kursdifferenzschadens", so Dr. Meschede weiter. Er geht
von einem geschätzten Kursdifferenzschaden in Höhe von etwa 61,80 EUR
je Vorzugsaktie und 55,65 EUR je Stammaktie aus. Es handelt sich
hierbei um die Differenz zwischen den Schlusskursen im Xetra-Handel
am Freitag, 18.09.2015, und den Schlusskursen am Dienstag,
22.09.2015.
Dr. Meschede und sein Team von mzs Rechtsanwälte stehen
betroffenen Aktionären ab sofort gerne für die Anmeldung der
Schadensersatzansprüche zum Musterverfahren zu Verfügung.
Pressekontakt:
Dr. Thomas Meschede
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
mzs Rechtsanwälte
0211/69002-54
meschede@mzs-recht.de
www.mzs-recht.de
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Datum: 08.03.2017 - 11:01 Uhr
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