NOZ: Nitrat-Klage: Deutschland weist Vorwürfe der EU-Kommission als falsch zurück
ID: 1466370
EU-Kommission als falsch zurück
Bundesregierung reagiert auf Klage aus Brüssel - Gewässerzustand
habe sich sogar verbessert
Osnabrück. Im Streit um den Zustand des deutschen Grundwassers
wehrt sich die Bundesregierung gegen die Nitrat-Klage der
EU-Kommission am Europäischen Gerichtshof. Wie die "Neue Osnabrücker
Zeitung" unter Berufung auf die deutsche Klageerwiderung berichtet,
weist die Bundesregierung die Vorwürfe aus Brüssel als unbegründet
zurück. Die Kommission hatte unter anderem moniert, dass Deutschland
keine ausreichenden Maßnahmen gegen die Gewässerverschmutzung mit
Nitrat ergriffen habe. Die Bundesregierung hält in ihrer Erwiderung
dagegen, dass sich der Gewässerzustand im fraglichen Zeitraum sogar
verbessert habe.
Dabei beruft sich Berlin auf die Auswertung von gleich zwei
Nitrat-Messnetzen für die Vergleichszeiträume 2004 bis 2006 und 2008
bis 2010. Bei beiden Netzen sei die Zahl der Messstellen, die den
Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter überschreiten, leicht
zurückgegangen. Die Schlussfolgerung der Kommission sei damit falsch,
bisherige Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung des
Nitrat-Problems seien unzureichend gewesen.
Die Regierung führt dabei zum einen das sogenannte
Belastungsnetzwerk an. Dieses umfasst 162 Grundwassermessstellen in
der Nähe von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Hier seien die
Grenzwertüberschreitungen von 53,1 auf 49,4 Prozent zurückgegangen.
Die Bundesregierung räumt ein, dass dieses kleine Messnetz nicht
repräsentativ für den Gesamtzustand der deutschen Gewässer sei. Das
gelte aber sehr wohl für das mit 739 wesentlich größere Netz der
Europäischen Umweltagentur in Deutschland. Auch hier sei ein Rückgang
von 14,9 auf 14,3 Prozent zu verzeichnen gewesen.
Im Herbst vergangenen Jahres hatte die Kommission die lange
angekündigte Klage gegen Deutschland beim Europäischen Gerichtshof
eingereicht. Sie bezieht sich im Wesentlichen auf im Jahr 2012
übermittelten Daten. Im Falle einer Verurteilung drohen hohe
Geldstrafen - sechsstellige Beträge pro Tag sind möglich. Nach
Auskunft des Europäischen Gerichtshofs sind bislang noch keine
Verhandlungstermine anberaumt.
Als eine Ursache für die Belastung des Grundwassers, aber auch von
Oberflächengewässern mit Nitrat gilt das Düngen. Es gelangt durch
Gülle, Gärreste aus Biogasanlagen oder künstlichen Dünger in die
Umwelt und kann hier beispielsweise Algenwachstum begünstigen. Als
Gegenmaßnahme hat Deutschland die Düngegesetze verschärft.
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Datum: 11.03.2017 - 07:00 Uhr
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