Arzthaftungsrecht, Medizinrecht: Anwälte Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor Oberlandesgericht Düsseldorf
ID: 1466421
Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Grob fehlerhaft verspätete operative Versorgung nach Verschlechterung Wundsymptomatik, OLG Düsseldorf, Az.: I - 8 U 17/15
Chronologie:
Dem Kläger riss beim Tennisspielen auf der rechten Seite die Achillessehne. In einem Krankenhaus wurde diese operativ versorgt. Im Rahmen der Nachbehandlung trat eine signifikante Verschlechterung der Wundsymptomatik ein, auf die nicht zeitgemäß adäquat reagiert wurde. Es waren weitere Folgeoperationen und eine Teilresektion der Achillessehne erforderlich.
Verfahren:
Zunächst hatte sich mit dem Vorfall das Landgericht Krefeld befasst und bereits eine grob fehlerhafte ärztliche Behandlung konstatiert, jedoch lediglich ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000,- Euro zugesprochen (Az. 3 O 68/13). Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers. Der qualifizierte Arzthaftungssenat des OLG Düsseldorf riet den Parteien nach Gesamtwürdigung an, sich auf eine pauschale Entschädigungssumme von 10.000,- Euro zu einigen, wozu der Kläger bereit ist.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der Ermessenspielraum bei der Zusprechung von Schmerzensgeldern ist für die Gerichte sehr groß. Ist ein Kläger, so wie hier, der Auffassung, das ihm zugesprochene Schmerzensgeld sei zu gering ausgefallen, sollte er die Höhe in einer Berufungsinstanz hinterfragen lassen, so Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
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Datum: 12.03.2017 - 14:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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