Neues zum§ 204 VVG - PKV-Tarifwechsel

Neues zum§ 204 VVG - PKV-Tarifwechsel

ID: 1467637
(ots) - Versicherte der privaten Krankenversicherung haben
meist nur eine Möglichkeit zur Kostenkontrolle: die
PKV-Tarifoptimierung gem. § 204 VVG. Da die Versicherungen naturgemäß
nicht an sinkenden Beiträgen interessiert sind, benötigt der
PKV-Kunde beim Tarifwechsel professionelle Unterstützung.

Entgegen der weitverbreiteten Ansicht muss eine unabhängige und
professionelle Beratung nichts kosten. Die Beratung zum erfolgreichen
PKV-Tarifwechsel geht auch kostenlos. So auch die Stiftung Warentest
Finanztest in der Ausgabe 03.2017.

Finanziert wird die Arbeit der PKV-Tarifwechsel-Profis von der
Versicherungsgesellschaft direkt aus den bereits bezahlten
Verwaltungskosten des jeweiligen PKV-Vertrages. Dazu haben sich
folgende Versicherungen mit den sogenannten Maklerusancen
verpflichtet: Allianz, Alte Oldenburger, ARAG, AXA, Barmenia,
Bayrische Versicherungskammer, Central, Continentale, Deutscher Ring,
DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Münchener Verein,
Nürnberger, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, UniVersa und
Württembergische.

Marktführer im kostenlosen PKV-Tarifwechsel ist nach eigenen
Erhebungen die hc consulting AG ( www.hcconsultingag.de ) aus Köln.
Der PKV-Spezialist steht rechtlich und wirtschaftlich auf der Seite
des Versicherten und kann so eine unabhängige Beratung gewährleisten.
Den Versicherten entstehen so niemals Kosten.



Pressekontakt:
hc consulting AG
Sigrid Halm
Friesenstraße 30
50670 Köln
0221 37991961
info@hcconsultingag.de
www.hcconsultingag.de

Original-Content von: hc consulting AG, übermittelt durch news aktuell



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Datum: 15.03.2017 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Wirtschaft (allg.)



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