GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung bei Haftungsansprüchen gegen leitende Organe

GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung bei Haftungsansprüchen gegen leitende Organe

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GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung bei Haftungsansprüchen gegen leitende Organe



(firmenpresse) - Vorstände, Aufsichtsräte oder Geschäftsführer sind einem erhöhten privaten Haftungsrisiko ausgesetzt. Mit entsprechender juristischer Beratung und Erfahrung kann dieses Risiko reduziert werden.



Neben der hohen Verantwortung tragen die leitenden Organe eines Unternehmens auch ein hohes persönliches Haftungsrisiko. Regressansprüche oder Schadensersatzansprüche gegen Vorstände, Aufsichtsräte oder Geschäftsführer können schon bei einfacher Fahrlässigkeit entstehen. Dabei können die Manager sowohl Ansprüchen des Unternehmens als auch Schadensersatzforderungen Dritter ausgesetzt sein.



Allerdings können schon präventiv wirksame Mittel eingesetzt werden, um diese Haftungsrisiko zu reduzieren. Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte verfügt über die juristische Expertise und die notwendige Erfahrung, um diese persönlichen Haftungsrisiken der leitenden Organe abzufedern. Neben der präventiven Beratung können schon bei der Gestaltung der Dienstverträge oder der Geschäftsordnung die Haftungsrisiken reduziert werden. Darüber hinaus kommt auch der Einrichtung eines effizienten Compliance Management Systems und dem Abschluss einer sorgsam ausgearbeiteten D&O-Versicherung große Bedeutung zu.



Um ein wirksames Compliance Management System (CMS) zu installieren, ist es notwendig, eine spezifische Risikoanalyse durchzuführen, um Schaden von den leitenden Mitarbeitern und dem Unternehmen abzuwenden. Dabei ist zu beachten, dass das CMS auf die Anforderungen des Unternehmens zugeschnitten ist. Die Wirksamkeit des CMS muss regelmäßig geprüft und das System neuen Anforderungen angepasst werden.



Ebenso sollte eine D&O-Versicherung immer auf die individuellen Bedürfnisse und Haftungsrisiken zugeschnitten sein, damit im Schadensfall auch die wesentlichen Faktoren abgedeckt sind. Dabei ist darauf zu achten, dass die Deckungssumme hoch genug ist und auch die Rückwärtsdeckung sowie die Nachhaftungsdeckung in der Police enthalten sind. Ebenso muss die D&O-Versicherung die Risiken der Innenhaftung als auch der Außenhaftung abdecken. Daher sollten schon vor dem Abschluss der Versicherung alle notwendigen Fragen geklärt und Risiken analysiert werden.





Die im Gesellschaftsrecht erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei GRP Rainer sorgen so schon präventiv dafür, dass die Risiken für die Manager deutlich reduziert werden. Kommt es dennoch zu Ansprüchen gegen die Vorstände, Aufsichtsräte oder Geschäftsführer, können alle rechtlichen Mittel ergriffen werden, um die Ansprüche abzuwehren. Im umgekehrten Fall können natürlich auch Forderungen gegen die leitenden Organe geltend gemacht und durchgesetzt werden.



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Datum: 22.03.2017 - 09:10 Uhr
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